
Personenbezogene Daten beim Einsatz Generativer KI – Was ist zu beachten?
Das Trainieren, Testen, Hochladen, Analysieren, Auswerten oder anderweitige Verarbeiten solcher Eingabe- und Ausgabedaten erfordere unterschiedliche Schutzniveaus. Das anwendbare Schutzniveau hänge dabei von der Art der Daten ab, wobei zwischen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten zu unterscheiden sei.
Hinsichtlich personenbezogener Daten würde der Anbieter einer Generativen KI – in einem vereinfachten Geschäftsmodell – als Verantwortlicher für die initialen Trainings- und Testdatensätze fungieren. Darüber hinaus würde den Anbieter voraussichtlich eine separate, unabhängige Verantwortlichkeit treffen, wenn er neben dem Training der Generativen KI auch Standardsoftwareprodukte mit eingebetteten Daten für Kundenunternehmen bereitstellt. Der Anbieter könnte auch im Namen eines Kundenunternehmens als Auftragsverarbeiter für Eingabe- und Ausgabedaten agieren, insbesondere dann, wenn er die Generative KI lediglich als solche ohne eingebettete Daten an den Kunden lizenziert.
Geschäftsdaten, wie finanzielle und technische Informationen, strategisches Know-how und Geschäftsgeheimnisse, können aufgrund lokalen Rechts oder vertraglicher Vereinbarung als vertrauliche Informationen eingestuft werden, deren Missbrauch sowohl zivil- als auch strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann. In diesem Zusammenhang müssen Unternehmen beim Einsatz von Generativer KI sorgfältig auf die richtige Kategorisierung der in diese Systeme eingegebenen Daten achten. Darüber hinaus müssen sie Maßnahmen ergreifen, die eine rechtmäßige, sichere und vertrauliche Verarbeitung der Daten gewährleisten.
Den vollständigen Artikel hat Deloitte hier veröffentlicht.
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