
(Foto: Bundesrat)
Pflegereform: Bundesrat sieht Verbesserungsmöglichkeiten
Einführung von „Modellkommunen Pflege” und längere Verhinderungspflege
In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf fordert der Bundesrat, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung von 60 sogenannten Modellkommunen Pflege zu schaffen. Diese sollen die sich aus den Sozialgesetzbüchern ergebenden Beratungsansprüche und –pflichten in ein Gesamtkonzept einbinden.Außerdem soll – nach Ansicht des Bundesrats – der Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen erhöht werden. Nach der Verhinderungspflege übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für den Pflegeersatz in der Zeit, in der die Pflegeperson verhindert ist.
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Initiativrecht und Anerkennung von Pflegezeiten
Die Empfehlung des Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten, wonach für die Kommunen ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in das Gesetz eingearbeitet werden soll, hat der Bundesrat ebenfalls in seine Stellungnahme übernommen.Und auch die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und weiteren, die Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht schlechter zu stellen als die Kindererziehungszeiten, fügte der Bundesrat seinen Vorschlägen hinzu.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bezeichnete die Änderungen als „großen Schritt nach vorne". Die Ausschüsse des Bundestages wollen sich bereits Ende September mit dem Gesetzesentwurf befassen. (ESV/akb)
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Literaturhinweise zum Thema
Die Zeitschrift WzS – Wege zur Sozialversicherung enthält Beiträge über das gesamte Sozialversicherungsrecht und behält die aktuelle Rechtsprechung im Blick.Umfassend informiert der Kommentar von Dr. Karl Hauck und Prof. Dr. Wolfgang Noftz SGB XI: Soziale Pflegeversicherung.
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