
Prof. Dr. Thomas Fetzer: Das TKG wird spürbar zur Digitalisierung beitragen
Zur Person |
Prof. Dr. Thomas Fetzer ist seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Regulierungsrecht und Steuerrecht an der Universität Mannheim. Er ist hier zudem einer der akademischen Direktoren des Mannheim Centre for Competition and Innovation (MaCCI) sowie des Leibniz Wissenschaftscampus MannheimTaxation.
Darüber hinaus ist er Research Associate am Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Seit Mai 2020 ist Professor Fetzer Richter im Nebenamt bei dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
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Ebenso spielt der Grundsatz der Netzneutralität eine wichtige Rolle. Demnach sollen alle Datenpakete gleichbehandelt werden. Welcher Rechtsrahmen gilt hierfür?
Prof. Dr. Thomas Fetzer: Hierfür gibt es eine europäische Verordnung, die in allen Mitgliedstaaten einheitlich gilt. Aufgrund ihrer engen Verbindung zum TKG ist sie im Kommentar auch kommentiert worden. Das Thema hat nach wie vor hohe Relevanz, wie die ersten Gerichtsentscheidungen zeigen. Die Bedeutung wird künftig voraussichtlich eher noch zunehmen, wenn immer mehr Anwendungen mobil genutzt werden sollen. Bei Mobilfunknetzen sind Knappheitssituationen, in denen über Priorisierungen nachgedacht werden muss, nämlich durchaus ein Problem.
Was sind die Unterschiede zwischen Roaming und Intra-EU Calls?
Prof. Dr. Thomas Fetzer: Roaming kennt jeder, der schon einmal im Urlaub sein Smartphone nutzen wollte. Das geht aufgrund der Roamingregelungen einer europäischen Verordnung im Regelfall nämlich zu denselben Konditionen wie ich sie auch zu Hause habe. Das ist insofern für Verbraucherinnen und Verbraucher schon ein Vorteil, weil sie nicht mehr befürchten müssen, bei der Smartphonenutzung im Ausland einen nachträglichen Urlaubsgruß in Form einer exorbitanten Rechnung zu erhalten.
Bei Intra-EU-Calls geht es dagegen darum, dass ich von einem Mitgliedstaat aus jemanden anrufen will, der sich gerade in einem anderen Mitgliedstaat befindet.
Prof. Dr. Thomas Fetzer: Der Gesetzgeber muss hier entsprechend nachbessern, so dass sich derzeit ein entsprechendes Reparaturgesetz im parlamentarischen Verfahren befindet.
Nach dem Willen des EU-Gesetzgebers soll der „Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation“ (Kodex) das Hochgeschwindigkeitsbreitband fördern und Anreize für ein kohärentes Binnenmarktkonzept für die Frequenzpolitik und die Frequenzverwaltung schaffen. Halten Sie diese Anreize für ausreichend?
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Zum Teil wird behauptet, dass der Kodex die Tendenz zur Verlagerung von Entscheidungskompetenzen von den nationalen Regulierungsbehörden auf die europäische Ebene fördert. Teilen Sie diese Auffassung und wenn ja, begrüßen Sie diese Tendenz?
Ein Wort zu Ihrem Werk: Dem Kodex zufolge steht das Telekommunikationsrecht vor weiteren umfassenden Änderungen. Warum haben Sie sich dazu entschlossen, zum momentanen Zeitpunkt eine Neuauflage vorzulegen?
Prof. Dr. Thomas Fetzer: Zum einen hat sich seit unserer letzten Auflage sowohl auf der gesetzgeberischen Ebene als auch bei Behörden- und Gerichtsentscheidungen einfach eine ganze Menge getan. Unserem Konzept folgend, einen Kommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch herauszugeben, war ein Neuauflage dringend geboten.
Zum anderen wird die aktuelle Kommentierung durch eine Gesetzesnovelle auch nicht obsolet werden. In vielen Bereichen schreibt der Kodex das bestehende Recht fort. Zudem haben wir schon in der jetzigen Auflage soweit wie möglich vorhersehbare Veränderungen in der Kommentierung berücksichtigt.
Was zeichnet die neue Auflage Ihres Werkes aus und welche Zielgruppe sprechen Sie an?
Ihr Ausblick: Kann das TKG mit seiner jetzt absehbaren Entwicklung aus Ihrer Sicht einen ausreichenden Beitrag zur anstehenden Digitalisierung leisten?
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Auskunft mit Highspeed TKGDer Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die hohe Dynamik des Telekommunikationsrechts weiter beschleunigt: etwa bei den Änderungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch das DigiNetzG bzw. das 5. TKGÄndG. Doch auch weitere Entwicklungen sorgen derzeit für viel Bewegung im TKG: von Neuregelungen zu Endgeräten über Einflüsse wichtiger europäischer Verordnungen bis hin zu den neuesten Änderungen durch das 6. TKGÄndG.
Auch absehbare Änderungen durch den Europäischen Kodex für die Elektronische Kommunikation sind bereits eingebunden. |
Telekommunikationsrecht und Verbraucherschutz | 02.12.2021 |
TKG-Novelle schafft neue Kundenrechte für Telefon-, Mobilfunk- und Internetverträge | |
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Etwa ein Jahr zu spät hat der deutsche Gesetzgeber den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972) umgesetzt. Die nun aber vollzogene Novellierung soll vor allem den Verbraucherschutz bei Telefon-, Mobilfunk- und Internetverträgen verbessern. mehr … |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht