
SG Speyer zu Corona-Infektion als Arbeitsunfall
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SG Speyer: Keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für Infektion während der Betreuung
- Intensiver Kontakt mit Kind nicht nachgewiesen: Die Anerkennung eines Arbeitsunfalls setzt einen nachgewiesenen intensiven Kontakt mit einer infizierten Person voraus. Vorliegend kann aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit angenommen werden, dass das Kind während der Betreuung überhaupt infiziert war, so das VG hierzu.
- Fehlender Test des Kindes: Das Kind wurde nicht getestet. Da die Symptome bei COVID-19 unspezifisch sind, hätte die Klägerin den Nachweis einer Infektion der in Frage kommenden Indexperson grundsätzlich zeitnahe über einen Erreger-Test erbringen müssen.
- Bloßer Verdacht reicht nicht aus: Ist in Bezug auf die Kontakte im versicherten Umfeld kein Nachweis über infektiöse Quellen möglich, kann die Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhanges nicht allein auf einen bloßen Verdacht gestützt werden.
- Keine Beweislastumkehr: Auch für eine Beweislastumkehr sah das SG Speyer bei dem nur allgemeinen Infektionsrisiko keinen Anlass.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung