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Schirme, Sonnensegel oder Zelte sorgen dafür, Arbeitsbereiche im Freien zu verschatten. (Foto: Dirk Krauss/BG ETEM)
Arbeiten im Sommer

So bereiten sich Unternehmen richtig auf Hitze vor

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BG
18.07.2023
Hitze am Arbeitsplatz macht müde, stört die Konzentration und kann die Gesundheit ernsthaft gefährden. Verantwortliche in Betrieben sollten deshalb im Sommer für speziellen Schutz sorgen – und im Ernstfall schnell helfen können.
Um Innenräume gegen Hitze zu schützen, bieten sich verschiedene Maßnahmen an, von angepassten Arbeitszeiten bis zum Sonnenschutz: So verhindern Rollos, Gardinen oder Jalousien, dass die Sonne durch Fenster direkt in Innenräume scheint.

Ventilatoren und mobile Klimageräte helfen dabei, Räume zu kühlen. Falls eine Klimaanlage vorhanden ist, sollte diese nicht zu kalt eingestellt sein. Wenn Personen stark heruntergekühlte Räume verlassen und ins Freie gehen, kann es sonst zu Kreislaufproblemen kommen.

Wer optimal lüftet, kann die Raumtemperatur möglichst niedrig halten. Morgens und abends sollten die Fenster weit offen sein und tagsüber geschlossen bleiben.

Aber nicht nur die Sonne sorgt für Hitze. Auch Drucker, Kopierer und andere Gerätschaften sondern Wärme ab. Deshalb sollten sie in separaten Räumen untergebracht und nur bei Bedarf eingeschaltet werden.

Locker machen

Führungskräfte sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Gefahren von Hitze aufklären und gleichzeitig etwaige Bekleidungsregeln außer Kraft setzen oder zumindest anpassen. Luftige, leichte und bequeme Kleidung hilft dabei, die Körpertemperatur zu regulieren.

Damit niemand dehydriert, sollten Unternehmen im Sommer ausreichend Getränke für die Belegschaft zur Verfügung stellen. Ungekühltes Wasser ist am besten. Auch Saftschorlen mit hohem Wasseranteil und ungesüßte Früchtetees sind gut geeignet, um Flüssigkeitsverlust schnell auszugleichen.

Wasser spielt auch für die Kühlung von außen eine wichtige Rolle. Feuchte Tücher und Umschläge oder kalte Güsse für die Unterarme helfen gegen Überhitzung.

Gleitzeitangebote sind im Sommer besonders sinnvoll. Wo es geht, sollten Beschäftigte ihre Arbeit schon in den frühen, kühlen Morgenstunden beginnen können.

Arbeiten im Schatten

Bei Arbeiten im Freien helfen zum großen Teil die gleichen Maßnahmen wie bei Tätigkeiten in Gebäuden. Allerdings bringen Tätigkeiten draußen im Sommer weitere Risikofaktoren mit sich, die Unternehmerinnen und Unternehmer beachten sollten: UV-Strahlung und direkte Sonneneinstrahlung, außerdem Luftschadstoffe wie Smog und Ozon.

Schirme, Sonnensegel oder Zelte sorgen dafür, Arbeitsbereiche zu verschatten. Damit Beschäftigte auch ihre Pause im Schatten machen können, sollten Verantwortliche Unterstellmöglichkeiten schaffen.

Angesichts zu erwartender Temperatursteigerungen ist es sinnvoll, Baumaschinen mit Klimaanlagen auszurüsten. Außerdem lohnt es sich, in körperbedeckende und leichte Kleidung sowie Kopfbedeckungen mit Nackenschutz für Beschäftigte zu investieren. Darüber hinaus sollten Unternehmen dafür sorgen, dass Beschäftigte sie auch benutzen und nicht bedeckte Körperteile eincremen. Wichtig ist ein möglichst hoher Lichtschutzfaktor (LSF): mindestens LSF 30, noch besser ist LSF 50+.

Klug ist es, Arbeitszeiten und -intensität sowie Pausenzeiten an die Witterung anzupassen. Wenn möglich, sollten zum Beispiel körperschwere Tätigkeiten für die kühleren Morgenstunden geplant werden. Bei längeren Arbeiten im Freien sollten Arbeitgeber für Schichtwechsel sorgen.

Auch für Arbeiten im Freien muss die Erste Hilfe wirkungsvoll organisiert werden.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Quelle: BG ETEM


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(ESV/FG)

Programmbereich: Arbeitsschutz