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Einkünftekorrektur bei Betriebsstätte im Inbound-Fall (Foto: majorosl66/stock.adobe.com)
Neues aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

§ 1 Abs. 5 Satz 1 AStG als Einkünftekorrekturvorschrift

ESV-Redaktion Steuern
08.05.2025
Handelt es sich bei § 1 Abs. 5 AStG um eine Einkünftekorrekturnorm oder um eine eigenständige Regelung zur Betriebsstättengewinnermittlung? Mit dieser Frage hat sich der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 18. Dezember 2024 auseinandergesetzt.
Im Streitfall unterhielt eine ungarische Kapitalgesellschaft im Inland eine Betriebsstätte, wofür sie im Rahmen ihrer beschränkten Steuerpflicht eine veranlassungsbezogene Gewinnermittlung einreichte. Diese verwarf jedoch das Finanzamt auf Grundlage des § 1 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AStG sowie § 32 der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) und setzte den für die inländische Besteuerung anzusetzenden Gewinn auf Basis der in § 32 Abs. 1 Satz 2 BsGaV geregelten kostenorientierten Verrechnungspreismethode an.

§ 1 Abs. 5 AStG beinhaltet keine eigenständige Regelung zur Betriebsstättengewinnermittlung


Dem ist der BFH unter Bestätigung der Vorentscheidung nun entgegengetreten, da § 1 Abs. 5 Satz 1 AStG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Satz 2 BsGaV keine hinreichende Rechtsgrundlage darstelle, eine veranlassungsbezogene Gewinnermittlung vollständig zu versagen und stattdessen ausschließlich eine Gewinnermittlung auf Basis einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode anzusetzen.

Bereits aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 5 AStG und dessen Satz 3 ließe sich nicht entnehmen, dass außerhalb des Anwendungsbereichs des § 1 Abs. 1 AStG eine Veranlassungsprüfung allein nach den in den jeweiligen Unternehmensteilen ausgeübten Personalfunktionen vorzunehmen wäre.

Fernerhin müsse gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 AStG die Einkünfteminderung als kausale Bedingung „durch“ die Vereinbarung nicht fremdvergleichskonformer Bedingungen entstehen und werde weder durch § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AStG noch durch § 32 BsGaV fingiert.
 
Fundstelle: Urteil des BFH vom 18. Dezember 2024 – I R 45/22, veröffentlicht am 8. Mai 2025


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(ESV/Da)

Programmbereich: Steuerrecht