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Der SV Wilhelmshaven schießt das entscheidende Tor vor dem BGH (Foto: Smileus/Fotolia.com)
BGH verwirft Zwangsabstieg

SV Wilhelmshaven gewinnt in der Verlängerung

ESV-Redaktion Recht
20.09.2016
Der Ex-Regionallist SV Wilhelmshaven besiegt die großen Fußballverbände. In der entscheidenden Begegnung hat der Bundesgerichtshof den Zwangsabstieg des Vereins aus der Regionalliga für unwirksam erklärt. Damit hat der SVW das Spiel nach langem Kampf gedreht.

Die Satzung des beklagten Norddeutschen Fußball-Verbands (NFV) bietet für einen Zwangsabstieg keine ausreichende Grundlage, meint der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in seinem heutigen Urteil. Der Streit zwischen dem Kläger und dem beklagten NFV reicht in seinen Ursprüngen bis 2007 zurück.

Fifa setzt Ausbildungsentschädigungen gegen Kläger fest

Der Verein hatte sich geweigert, für seinen argentinischen Spieler Sergio Sagarzazu eine Ausbildungsentschädigung an dessen Heimatvereine zu zahlen. Die Statuten der Fifa sehen eine solche Zahlung vor, wenn Spieler jünger als 22 Jahre sind und den Verein wechseln.

Auf Antrag der beiden argentinischen Vereine setzte die Fifa dann im Dezember 2008 Ausbildungsentschädigungen in Höhe von insgesamt 157.500 Euro gegen den norddeutschen Traditionsclub fest.

Kläger scheitert vor dem CAS und dem Landgericht Bremen

Hiergegen wehrte sich der Verein und rief den Court of Arbitration for Sports (CAS) an. Der CAS bestätigte allerdings die Ausbildungsentschädigungen. Der Kläger zahlte die Entschädigungen trotz Verhängung einer Geldstrafe und einem Punkteabzug in der Ligameisterschaft aber nicht. Daher sprach die Disziplinarkommission der Fifa am 05.10.2012 den Zwangsabstieg gegen die erste Fußballmannschaft des SV Wilhelmshaven aus.

Nachdem der Kläger den CAS nun auch wegen des Zwangsabstiegs erfolglos angerufen hatte, forderte die Fifa den Deutschen Fußballbund (DFB) auf, ihre Maßnahme umzusetzen. Daraufhin beschloss auch das Präsidium des DFB den Zwangsabstieg. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers wies das Verbandsgericht des Beklagten zurück.

Auch eine Klage des SV Wilhelmshaven gegen den NFV vor dem Landgericht Bremen blieb erfolglos. Der NFV hatte den Beschluss des DFB umgesetzt. Das Oberlandesgericht Bremen hingegen erklärte den Zwangsabstieg allerdings für nichtig.

BGH: Keine Rechtsgrundlage für Zwangsabstieg

Hiergegen wiederum hatte der beklagte NFV Revision zum BGH eingelegt. Die obersten deutschen Zivilrichter halten aber die Argumentation des Fußballvereins für stichhaltig. Danach greifen die Beschlüsse von Fifa und DFB ohne Rechtsgrundlage in das Mitgliedschaftsverhältnis des Klägers zum Beklagten ein.

Auf die Satzung des Beklagten NFV kommt es an

Zwar dürfe eine verbandsrechtliche Disziplinarstrafe verhängt werden, wenn sie in der Satzung des Verbandes, hier der Satzung des NFV, vorgesehen ist. Dann aber müsse die Regelung eindeutig sein. Die Mitglieder des Verbandes sollen die ihnen drohenden Rechtsnachteile erkennen können.

Eine derartige Grundlage ist in der Satzung des Beklagten, soweit es um Disziplinarstrafen bei Nichtzahlung von Ausbildungsentschädigungen geht, nicht enthalten. Entsprechende Formulierungen in den Satzungen des DFB oder der Fifa sind unerheblich, weil es allein auf die Satzung des Beklagten ankommt. Der klägerische Verein ist nämlich nur Mitglied des Beklagten NFV und nicht im DFB oder der Fifa.

Damit habe der Beklagte den Beschluss der Fifa zum Zwangsabstieg auch nicht nur wie ein Gerichtsvollzieher vollzogen, wie die Revision meint, sondern ohne Rechtsgrundlage eine eigene Verbandsstrafe verhängt.

Zwar würden nach der Rechtsprechung des BGH die Wettkampfregeln, die ein Sportverband veranstaltet, ohne weiteres für alle Wettkampfteilnehmer gelten. Regeln über die Ausbildungsentschädigung sieht der BGH aber nicht als Wettkampfregeln in diesem Sinne an.

Was folgt aus der Entscheidung?

Das Urteil stellt die Sportgerichtsbarkeit von DFB und Fifa nicht grundsätzlich in Frage. Allerdings müssen einige Verbände ihre Satzungen deutlich überarbeiten. Dies erfordert klare Regeln darüber, welche Bestimmungen von Fifa und DFB auch die Vereine binden.

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 163/2016 zum Urteil vom 20.09.2016 - AZ: II ZR 25/15

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(ESV/bp)

Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht