Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

In Deutschland ist der 1. Mai nach den Feiertagsgesetzen der Bundesländer Länder ein gesetzlicher Feiertag (Foto: studio v-zwoelf / stock.adobe.com)
Arbeitsrecht

Tag der Arbeit – Facetten eines Feiertages

ESV-Redaktion Recht
28.04.2023
Der 1. Mai 2023 ist wieder der „Tag der Arbeit“ – ein Feiertag, der in vielen Ländern gefeiert wird. Dieser Tag soll an die Errungenschaften der Arbeiterbewegung und den Kampf für die Arbeitnehmerrechte erinnern und auch sonst hat er viele Gesichter. Allerdings geht es an diesem Tag nicht immer friedlich zu.
Zum ersten Mal wurde dieser Tag in den USA gefeiert – und zwar am 1. Mai 1886. Damals hatten Gewerkschaften und Arbeiterorganisationen für bessere Arbeitsbedingungen gekämpft. Etwa 400.000 Arbeiter streikten in mehreren Städten und forderten unter anderem die Einführung eines Acht-Stunden-Tags.

Die Idee

Die Idee, diesen Tag zu feiern, wurde anschließend auch in vielen anderen Ländern aufgegriffen, in denen zum Teil auch blutige Demonstrationen, Streiks und Kundgebungen stattfanden, um die Rechte der Arbeiterschaft zu stärken. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
 

Entwicklung in Deutschland grob skizziert

Im Jahr 1890 wurde der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ins Leben gerufen. Zum gesetzlichen Feiertag wurde er aber erst später.
 
  • So fanden in mehrere Versuche statt, den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu machen. Das Bestreben der Weimarer Nationalversammlung vom 15. April 1919 hatte nur den Erfolg, den 1. Mai 1919 nur für dieses Jahr zum gesetzlichen Feiertag zu erklären.
  • Das Reichsgesetz vom 10. April 1933 benannte den Tag dann als „Tag der nationalen Arbeit“. Im Jahr 1934 wurde der 1. Mai durch eine Gesetzesnovelle zu einem „Nationalen Feiertag des deutschen Volkes“ erklärt.
  • Im Mai 1946 haben die Alliierten diesen Tag dann durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt. Maikundgebungen durften zu diesem Zeitpunkt aber nur mit Einschränkungen stattfinden.
  • In der Bunderepublik Deutschland ist der 1. Mai nach den Feiertagsgesetzen der Bundesländer ein gesetzlicher Feiertag und wird dort unterschiedlich benannt.

Keine einheitliche Bezeichnung des Feiertages

In Nordrhein-Westfalen wird der 1. Mai nach dem Feiertagsgesetz dieses Bundeslandes als „Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“ benannt.
 
Nach dem Berliner Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 28. Oktober 1954 Absatz 1 Nr. 5 gehört der 1. Mai schlicht zu den „Allgemeinen Feiertagen“

Der 1. Mai in der DDR 

Die DDR hat den 1. Mai als „Internationalen Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus“ gefeiert und aufwändige Maiparaden veranstaltet. Das Symbol des 1. Mai war dort die rote Mai-Nelke.

Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! 
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.

 

Demonstrationen und Kundgebungen nicht immer friedlich


Seit etlichen Jahren rufen zahlreiche Organisationen den 1. Mai zur Teilnahme an ihren Veranstaltungen aus. Teilweise geht kommt es dabei auch zu heftigen Ausschreitungen. Vor allem seit 1987 richtet sich der Blick an diesem Tag kritisch auf Berlin. Am 1. Mai 1987 kam es dort zu schweren Unruhen und die Polizei musste sich sogar für einige Stunden aus Kreuzberg zurückziehen. Dieser Tag steht seitdem auch für die „Kreuzberger Krawalle“.

Arbeit dient nicht nur dem Lebensunterhalt


Wer arbeitet, bestreitet damit aber nicht nur seinen Lebensunterhalt. Vielmehr sorgt er grundsätzlich auch für sein psychisches Wohlbefinden. So hat eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersucht, wie sich der Erwerbsstatus auf die Zufriedenheit des Menschen auswirkt. Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Voll-und Teilzeitbeschäftigte sind zufriedener als der Durchschnitt der Bevölkerung.
  • Demgegenüber zeigen arbeitslose Personen besonders bei den Sozialkontakten insoweit unterdurchschnittliche Werte.
Vor allem in schwierigen Lebenslagen bietet der Kontakt zu anderen Menschen oft einen wichtigen Rückhalt, kommentieren die Autoren der Studie die Ergebnisse.

Eigener Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Der Bereich Arbeit berührt also die wichtigsten Lebensbereiche des Menschen. Dies hat auch der Gesetzgeber so gesehen und für Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern einen eigenen Rechtsweg geschaffen, obwohl diese Rechtsmaterie von der Systematik her dem Bürgerlichen Recht zuzuordnen wäre, das den allgemeinen Zivilrechtsweg eröffnet.

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden also vor den Arbeitsgerichten (ArbG) eröffnet und nicht vor den Amts- oder Landgerichten des zivilen Rechtswegs. Die nächste Instanz – also die Berufungsinstanz – wäre dann das Landesarbeitsgericht (LAG). Und gegen die Entscheidungen des LAG kann die betroffene Partei ggf. mit einer Revision das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz in Kassel anrufen. 


juris Arbeitsrecht Premium

Mit juris Arbeitsrecht Premium nutzen Sie die maximale Bandbreite arbeitsrechtlicher Top-Literatur der jurisAllianz für Ihre Argumentation – mit direktem Zugriff auf aktuelle Rechtsprechung und Bundesgesetze.



juris Arbeitsrecht Premium enthält inklusive der Inhalte des Moduls juris Arbeitsrecht folgende Werke aus dem Erich Schmidt Verlag:

  • Entgeltfortzahlung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld, Kommentar, von Dr. Gerhard Knorr, Prof. Dr. Otto Ernst Krasney
  • Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens von Dr. Alexander Ostrowicz, Dr. Reinhard Künzl, Christian Scholz
  • Betriebsverfassungsrecht von Dr. Klaus Pawlak und Jan Ruge
  • Alternativen zur Kündigung von Dr. Marion Bernhardt
  • Kündigung bei Krankheit von Prof. Dr. Achim Lepke
  • Personal Recruitment von Prof. Dr. jur. Wolfgang Böhm, Dipl.-Psychologe Dr. Stefan Poppelreuter
  • Schwerbehindertenrecht von Dr. Nicolai Besgen
  • Praxishandbuch Auslandsbeschäftigung von Ebba Herfs-Röttgen (Hrsg.)
Jetzt gratis testen: Lernen Sie juris Arbeitsrecht Premium für 4 Wochen kostenlos, unverbindlich und ohne Risiko kennen.
Verlagsprogramm Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht

Aktuelle Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht

Im Arbeitsrecht waren in letzter Zeit einige sehr interessante Fragen zu klären. Wichtige Entscheidungen der Gerichte, die wir fortlaufend aktualisieren, stellen hier für Sie chronologisch zusammen. mehr …


(ESV/bp)

Programmbereich: Arbeitsrecht