
Tag der Arbeit – Facetten eines Feiertages
Die Idee
Entwicklung in Deutschland grob skizziert
- So fanden in mehrere Versuche statt, den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu machen. Das Bestreben der Weimarer Nationalversammlung vom 15. April 1919 hatte nur den Erfolg, den 1. Mai 1919 nur für dieses Jahr zum gesetzlichen Feiertag zu erklären.
- Das Reichsgesetz vom 10. April 1933 benannte den Tag dann als „Tag der nationalen Arbeit“. Im Jahr 1934 wurde der 1. Mai durch eine Gesetzesnovelle zu einem „Nationalen Feiertag des deutschen Volkes“ erklärt.
- Im Mai 1946 haben die Alliierten diesen Tag dann durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt. Maikundgebungen durften zu diesem Zeitpunkt aber nur mit Einschränkungen stattfinden.
- In der Bunderepublik Deutschland ist der 1. Mai nach den Feiertagsgesetzen der Bundesländer ein gesetzlicher Feiertag und wird dort unterschiedlich benannt.
Keine einheitliche Bezeichnung des Feiertages
In Nordrhein-Westfalen wird der 1. Mai nach dem Feiertagsgesetz dieses Bundeslandes als „Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“ benannt.
Der 1. Mai in der DDR
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Demonstrationen und Kundgebungen nicht immer friedlich
Seit etlichen Jahren rufen zahlreiche Organisationen den 1. Mai zur Teilnahme an ihren Veranstaltungen aus. Teilweise geht kommt es dabei auch zu heftigen Ausschreitungen. Vor allem seit 1987 richtet sich der Blick an diesem Tag kritisch auf Berlin. Am 1. Mai 1987 kam es dort zu schweren Unruhen und die Polizei musste sich sogar für einige Stunden aus Kreuzberg zurückziehen. Dieser Tag steht seitdem auch für die „Kreuzberger Krawalle“.
Arbeit dient nicht nur dem Lebensunterhalt
Wer arbeitet, bestreitet damit aber nicht nur seinen Lebensunterhalt. Vielmehr sorgt er grundsätzlich auch für sein psychisches Wohlbefinden. So hat eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersucht, wie sich der Erwerbsstatus auf die Zufriedenheit des Menschen auswirkt. Die wichtigsten Ergebnisse:
- Voll-und Teilzeitbeschäftigte sind zufriedener als der Durchschnitt der Bevölkerung.
- Demgegenüber zeigen arbeitslose Personen besonders bei den Sozialkontakten insoweit unterdurchschnittliche Werte.
Eigener Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
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(ESV/bp)
Programmbereich: Arbeitsrecht