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Natürliche UV-Strahlung gefährdet die Haut und Augen. Mithilfe einer UV-Kamera lassen sich vorhandene Hautschäden sichtbar machen – wie hier auf der Entsorgungsfachmesse IFAT durch eine Expertin der BG Verkehr. (Foto: © BG Verkehr/Fleischmann)
BG Verkehr zum Hitzeaktionstag

Tipps zum Schutz vor Hitze und natürlicher UV-Strahlung

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BG Verkehr
24.06.2024
Der Klimawandel macht auch vor der Arbeitswelt nicht Halt. Sowohl die steigende Zahl heißer Tage als auch intensive UV-Strahlung treffen vor allem Beschäftige, die einen erheblichen Teil ihrer Arbeit unter freiem Himmel verrichten. Wirksame Schutzmaßnahmen sind unerlässlich.
Aufzeichnungen des Deutschen Wetterdienstes zeigen, dass die Anzahl der Hitzetage mit mindestens 30 °C in Deutschland seit den 50er-Jahren deutlich gestiegen ist. Lag der Höchstwert in den 50er-Jahren bei 7,9 heißen Tagen, liegt der Rekord aus dem Jahr 2018 bei 20,4 Hitzetagen. In den Jahren 2022 und 2023 betrugen die Werte 17,3 und 11,5 Hitzetage.

Hitzewellen stellen eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Hitzebelastungen können zu direkten gesundheitlichen Auswirkungen führen: von Flüssigkeitsmangel, Unwohlsein, Hitzeerschöpfung, Sonnenstich und Hitzekollaps bis zum lebensbedrohlichen Hitzschlag. Besonders gefährdet sind Beschäftigte, die körperlich anstrengende Arbeit im Freien verrichten – auch in den Branchen Verkehr, Entsorgung und Post-Logistik. Indirekt kann die Hitze für Arbeitsunfälle ursächlich sein. Sie führt zu schnellerer Ermüdung, Nachlassen von Reaktionsgeschwindigkeit und Konzentration sowie Schwierigkeiten bei der visuellen Wahrnehmung.

Unternehmen sollen Hitzeschutzkonzepte erstellen

Die BG Verkehr als zuständige Berufsgenossenschaft für die Branchen der Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung appellieren an die Unternehmen, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und daraus Hitzeschutzkonzepte zu entwickeln. Die BG Verkehr steht ihren Mitgliedsunternehmen beratend zur Seite.

Je nach Arbeitsaufgabe empfehlen sich verschiedene Schutzmaßnahmen:
  • Arbeitsbereiche mit ausreichend großen Sonnenschirmen, Sonnensegeln, Sonnenplanen und Überdachungen ausstatten.
  • Klimaanlagen in Fahrzeugen – erforderlichenfalls auch Standklimaanlagen – reduzieren die Hitzebelastung. In Räumen für Durchlüftung sorgen.
  • Kalorienarme, alkoholfreie Getränke zur Verfügung stellen.
  • Arbeitszeiten, Arbeitsschwere, Dauer und Arbeitstempo anpassen.
  • Pausen und Zeiten zum Abkühlen (Entwärmungsphasen) organisieren.
  • Kühlkleidung zur Verfügung stellen.
Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung

Berufsgruppen, die überwiegend im Freien arbeiten, sind natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt. UV-Strahlung kann Haut und Augen schaden – sofort, aber auch langfristig. Akute Folge ist der Sonnenbrand in verschiedenen Ausprägungen. Selbst wenn kein sichtbarer Sonnenbrand auftritt, kann er zur Hautalterung beitragen und das Risiko für Hautkrebs erhöhen.

Schutz gegen natürliche UV-Strahlung: Meiden, kleiden, cremen

Bei Gefährdung durch UV-Strahlung gilt: „Meiden, kleiden, cremen“ – und zwar in dieser Rangfolge. Wenn die Arbeitsaufgabe es zulässt, sollte die Arbeit im Freien zu Zeiten geringerer UV-Strahlung (Morgenstunden) eingeplant werden. 

Ist die Arbeit unter der Sonne unvermeidbar, sollte der Arbeitgeber körperbedeckende Kleidung zur Verfügung stellen. Bei Tätigkeiten mit langanhaltender und/oder hoher UV-Strahlung sollte erforderlichenfalls UV-Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden. Bei deren Beschaffung ist auf die Norm EN 13758 zu achten. Gute UV-Schutzshirts gibt es aus sehr dünnem, angenehmen Stoff – bei einem Tragetest der BG Verkehr kamen diese bei vielen Beschäftigten gut an. Eine Checkliste der BG Verkehr hilft bei der Auswahl von Langarmshirts mit UV-Schutz. Ergänzt werden sollte die körperbedeckende Kleidung mit einer Kopfbedeckung. Optimal ist ein UV-Cap mit Nacken- und Ohrenschutz. Auch eine Sonnenbrille darf nicht fehlen.

Für die nicht von der Kleidung bedeckten Körperteile (z. B. Gesicht, Hände, Ohren) sollten die Beschäftigten UV-Schutzmittel, z. B. als Creme oder Lotion (keine Sprays), mit einem hohen bis sehr hohen Lichtschutzfaktor (LSF mindestens 30, besser 50+) in ausreichender Menge benutzen. Das UV-Schutzmittel sollte zusätzlich einen ausreichend hohen Schutz vor UVA-Strahlung haben (erkennbar am Logo „UVA im Kreis“) und wasserfest sein. Der Schutz muss regelmäßig erneuert werden. Vier Esslöffel sind nötig, um den ganzen Körper einzucremen.

Weitere Informationen finden sich auf der Website der BG Verkehr: www.bg-verkehr.de Webcode 24855706.

Über die BG Verkehr
Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation. Bei ihr sind rund 1,7 Millionen Menschen versichert. Sie berät in den mehr als 200.000 Mitgliedsunternehmen zur Prävention und sorgt nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten für die Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung ihrer Versicherten.

Quelle: BG Verkehr

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(ESV/FG)

Programmbereich: Arbeitsschutz