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Die Verwendung von Musterschreiben aus dem Internet kann gefährlich sein (Foto: blende11.photo / stock.adobe.com)
Neues von den Finanzgerichten

Verwendung eines Musterschreibens für AdV gegen Grundsteuer

ESV-Redaktion Steuern
30.06.2025
Die „neue“ Grundsteuer hat viele Grundbesitzeigentümer gezwungen, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die hieraus resultierenden Bescheide werden häufig angegriffen und teilweise auch mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung verbunden. Hilfestellungen hierzu bieten einige Internetseiten an. Ob das erfolgversprechend ist, stellt gerade das FG Berlin Brandenburg fest.

Musterschreiben aus dem Internet


Ein Steuerpflichtiger wollte sich gegen einen Bescheid im Zusammenhang mit der Grundsteuer zur Wehr setzen. Seinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellt er unter Verwendung eines Musterschreibens, das auch zahlreiche andere Antragsteller bei dem FG Berlin-Brandenburg und bei anderen Finanzgerichten verwendeten. Allerdings ließ der Antrag nicht klar erkennen, ob er gegen den Grundsteuerwertbescheid, den Grundsteuermessbescheid oder den Grundsteuerbescheid für das Grundstück des Antragstellers gerichtet war.

Entscheidungen der befassten Gerichte


Das FG Berlin-Brandenburg hat den Antrag unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten geprüft und festgestellt, dass er bei jeder denkbaren Auslegung unzulässig ist. Somit wurde der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer abgewiesen.

Dagegen hat der Antragsteller – wiederum unter Verwendung eines Musterschreibens aus dem Internet – eine Anhörungsrüge erhoben, die mit Beschluss vom 7. April 2025 als unzulässig verworfen worden ist.

Die von der Antragstellerin erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht – BVerfG – mit Beschluss vom 27. Mai 2025 (1 BvR 934/25) nicht zur Entscheidung angenommen.

Fundstelle: FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.03.2025 (3 V 3046/25); vgl. die Pressemitteilung 7/25 vom 04.06.2025



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(ESV/cmx)

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