
VG Freiburg: Die Entschädigung für einen Verdienstausfall setzt keine Impfung gegen Corona voraus
Regierungspräsidium Freiburg: Corona-Impfung hätte Quarantäne verhindern können
Das Regierungspräsidium Freiburg lehnte den Erstattungsantrag ab. Die Begründung: Der betroffene Mitarbeiter hätte sich gegen Corona impfen lassen können, was seit September 2021 möglich gewesen wäre. Mit der Impfung hätte er die Quarantäne verhindern können. Gegen den Ablehnungsbescheid zog der Arbeitgeber schließlich mit einer Verpflichtungsklage vor das VG Freiburg.
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VG Freiburg: Absonderungspflicht auch für Geimpfte
Das VG Freiburg teilte die Ansicht des Beklagten nicht. Es verpflichtete den Beklagten zur Zahlung und begründete seine Ansicht im Wesentlichen wie folgt:
- Absonderungspflicht auch für geimpfte Personen: Zwar erhält derjenige, der eine Absonderung über eine Schutzimpfung hätte vermeiden können, nach § 56 Absatz 1 Satz 4 IfSG grundsätzlich keine Entschädigung. Allerdings hat die damalige „Corona-Verordnung Absonderung“ für infizierte Personen auch dann eine Absonderung vorgeschrieben, wenn diese geimpft waren. Damit hätte der betroffene Arbeitnehmer die Absonderung auch durch eine Impfung schon rein formal nicht vermeiden können.
- Absonderung nicht vorwerfbar herbeigeführt: Ebenso wenig hat der betroffene Arbeitnehmer seine Ansteckung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit verhindern können. Voraussetzung hierfür wäre dem Gericht zufolge, dass die Impfung eine Infektion mit „weit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ verhindert hätte. Für eine solche Annahme reicht dem Gericht zufolge allein eine Impfempfehlung nicht aus. Zwar habe sich der Beklagte auch darauf berufen, dass das Robert- Koch-Institut (RKI) zur maßgebenden Zeit eine Impfeffektivität von 69 Prozent festgestellt hatte. Dieser Wert ist dem Gericht zufolge weit von einer „weit überwiegenden Wahrscheinlichkeit“ entfernt, zumal das Gericht die Impfeffektivität anhand von zusätzlichen Überlegungen eher noch etwas tiefer angesetzt hatte.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht