
VG Köln: Quarantäne für Grundschulklasse nach Infektion mit Delta-Variante trotz Negativ-Tests rechtmäßig
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VG Köln: Schutzinteresse der Allgemeinheit überwiegt
- Keine Kontaktaufklärung: Die Kontakte der Kinder konnten in großen Teilen nicht aufgeklärt werden, sodass keine hinreichende Verfolgung möglich war.
- Alle Schüler sind gefährdete und enge Kontaktpersonen: Weil dem Gericht zufolge gerade in dem vorliegenden Fall aufgrund der Delta-Variante ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit daran besteht, Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen, war es zulässig, alle Schüler der betreffenden Klasse als gefährdete und sogenannte enge Kontaktpersonen einzustufen.
- Maßnahme entspricht Empfehlungen des RKI: Die Quarantänemaßnahmen, so das VG weiter, stehen auch im Einklang mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Aufgrund der besonderen Gefährdung von Schulkindern hält das Gericht die Quarantäneanordnung für die gesamte Klasse im Rahmen des präventiven Infektionsschutzes ohne Möglichkeit der Freitestung für rechtmäßig.
Quelle: PM des VG Köln vom 09.07.2021 zu den Entscheidungen vom 08.07.2021 – 7 L 1216/21 u.a.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht