
VG Trier: Aussetzung der Vergütung für Corona-Bürgertests rechtmäßig
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VG Trier: Zahlungsaussetzungen vollumfänglich gerechtfertigt
- Grundsätze für ordnungsgemäße Prüfungen: Eine Veranlassung im obigen Sinne setzt nicht voraus, dass die Fehlerhaftigkeit der vorgelegten Abrechnungen schon tatsächlich festgestellt wurde. Ebenso wenig muss ein strafrechtlich relevantes Vorgehen tatsächlich vorliegen. Einmal bestehende Veranlassungen berechtigen die Prüfstelle aber dazu, die vertiefte Prüfung so lange fortzusetzen, bis alle Auffälligkeiten aufgeklärt und jeder Verdacht ausgeräumt ist. Dabei sind gegebenenfalls auch weitere Unregelmäßigkeiten aufzudecken.
- Sinn und Zweck der vertieften Prüfung: Dies entspricht dem Sinn und Zweck der vertieften Prüfung vor allem angesichts von Massenverfahren, bei denen die wirtschaftliche und sparsame Verwendung von öffentlichen Mitteln sicherzustellen ist und etwaige Rückerstattungsverfahren, die auch ein Ausfallrisiko bergen, zu vermeiden sind.
- Zahlungsaussetzungen gerechtfertigt: Nach diesen Grundsätzen waren die Zahlungsaussetzungen durch die Beklagte gerechtfertigt. So habe diese in Bezug auf den Mai 2022 statistische Auffälligkeiten festgestellt, die in den überdurchschnittlich vielen Testungen zu sehen waren. Diese Abweichung habe die Klägerin in der Zusammenschau mit der einhergehenden Vermutung der Fehlerhaftigkeit nicht vollends ausgeräumt. Hinzu kamen weitere Unregelmäßigkeiten in Gestalt der Doppeltestung von vier Personen, dem Fehlen von 90 Einverständniserklärungen bei 855 Tests an einem bestimmten Tag sowie in der Abrechnung von Mitarbeitertests. Ebenso war das laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen, was schon für sich genommen die Fortsetzung der Prüfung rechtfertigt.
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Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht