Volle Steuerermäßigung für Schornsteinfegerleistungen
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Auch begünstigt: Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage
Das BMF setzt mit diesem Schreiben neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) um. Dieser hatte in dem Urteil vom 6.11.2014 – VI R 1/13 zur Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung entschieden, dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage durch einen Handwerker ebenso Handwerkerleistung im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG sein kann wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr.Die entgegenstehenden Regelungen des BMF-Schreibens vom 10. Januar 2014 (BStBl. I 2014, 75) sind daher nicht mehr anzuwenden. Danach waren die Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen ab Veranlagungszeitraum 2014 in Schornstein-Kehrarbeiten und Reparatur- und Wartungsarbeiten einerseits (begünstigt) und Mess- oder Überprüfungsarbeiten sowie Feuerstättenschau andererseits (nicht begünstigt) aufzuteilen.
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(ESV/fl)
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Programmbereich: Steuerrecht