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Universität Gießen und Friedrich-Loeffler-Institut liefern Expertise für die Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen – Kooperation mit Berufsgenossenschaft und Bundesarbeitsministerium (Foto: qimono/Pixabay)
BMAS, BG RCI, JLU Gießen und FLI arbeiten zusammen

Wie gefährlich sind Biostoffe wie Viren?

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/idw
20.06.2024
Die Mehrheit aller Erreger, die beim Menschen eine Krankheit auslösen können, wird vom Tier auf den Menschen übertragen. Auch Viren können sogenannte Zoonosen auslösen – die Corona-Pandemie ist nur ein Beispiel – und geraten dadurch immer öfter in den Fokus der Aufmerksamkeit. Sie müssen daher wissenschaftlich fundiert bewertet werden, um die Gefährlichkeit einschätzen zu können – auch im Sinne des Arbeitsschutzes.
Bei der Einstufung von Biostoffen wie Viren in Risikogruppen arbeiten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) nun auch mit der Justus-Liebig-Universität Gießen und ihrem Kooperationspartner Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems zusammen.

Die Partner haben eine Zusammenarbeit zur Einstufung der Biostoffe – vorrangig Viren – in vier Risikogruppen vereinbart, gemäß den Vorgaben der Biostoffverordnung. Mit einem ersten Arbeitstreffen auf der Insel Riems im April wurde die lange vorbereitete Kick-off-Phase nun abgeschlossen. Von der JLU ist Prof. Dr. Dr. Peter Kämpfer vom Institut für Angewandte Mikrobiologie beteiligt. Er ist seit Jahren auch Vorsitzender des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und des Unterausschusses „Einstufung und wissenschaftliche Bewertung von Biostoffen“, die das BMAS beraten. Die Zusammenarbeit erfolgt insbesondere zwischen dem Fachbereich 09 – Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement der JLU und der Abteilung für experimentelle Tierhaltung und Biosicherheit am FLI.

Die Ergebnisse der Einstufungen werden vom BMAS und dem Sachgebiet Biologische Arbeitsstoffe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verwendet, um das gesetzliche Regelwerk zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz im Geltungsbereich der Biostoffverordnung weiterzuentwickeln. Als Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe werden sie im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) der Bundesregierung veröffentlicht und auf diese Weise sie allen Arbeitgebern bundesweit an die Hand gegeben. Darüber hinaus umfasst die Zusammenarbeit von JLU und FLI mit der Berufsgenossenschaft und dem Bundesarbeitsministerium die kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung der Einstufungen je nach aktuellen Gegebenheiten.

Die JLU und das FLI kooperieren bereits seit 2021 bei der Forschung zu Zoonosen. Das gemeinsame Ziel ist es, die Ursprünge zoonotischer Infektionen besser zu verstehen und wirksame Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit widmet sich das FLI der Gesundheit lebensmittelliefernder Tiere. Zentrale Aufgaben sind die Prävention, Diagnose und Bekämpfung von Tierseuchen, die Verbesserung der Tierhaltung und -ernährung sowie die Erhaltung und Nutzung tiergenetischer Ressourcen.

Quelle: idw

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