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Identifikationsnummern sollen Verfahrensabläufe vereinfachen (Photo: S.Kobold / Adobe Stock)
Neues aus der Gesetzgebung

Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

ESV-Redaktion Steuern
01.08.2024
Zur SteuerID und UStId kommt nun noch eine weitere steuerlich relevante Nummer hinzu. Das BMF hatte am 28. Juni 2024 den Referentenentwurf einer Verordnung zur Vergabe von steuerlichen Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung – WIdV) veröffentlicht.

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird an wirtschaftlich Tätige vergeben. Dies umfasst natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen. Perspektivisches Ziel der Einführung der W-IdNr. ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander. 

Gemäß § 139d der Abgabenordnung (AO) kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates den Aufbau, die Zuteilung, die Löschfrist und die Mitteilung der W-IdNr. bestimmen (vgl. auch Art. 97 § 5 des Einführungsgesetzes zur AO). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die W-IdNrn. künftig im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert werden sollen, was zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen dienen soll.

Wesentlicher Regelungsinhalt der geplanten Verordnung sind der Aufbau und die Zuteilung der WirtschaftsIdentifikationsnummer (W-IdNr.): Die W-IdNr. (§ 139c AO), für die sichergestellt werden soll, dass ein wirtschaftlich Tätiger nicht mehr als eine W-IdNr. erhält und jede W-IdNr. nur einmal vergeben wird (einheitliches und dauerhaftes Merkmal für steuerliche Zwecke), soll am 30. September 2024 eingeführt werden.

Sie besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Sie entspricht im Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und soll bei Vorliegen der Voraussetzungen des     § 27a Abs. 1 UStG deren Funktionalität übernehmen. Zudem soll sie auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach § 2 Abs. 1 des Unternehmensbasis- datenregistergesetzes verwendet werden.

Die Administration soll beim Bundeszentralamt für Steuern liegen. Das Bundeskabinett soll den Verordnungsentwurf zeitnah beschließen; beim Bundesrat soll dies am 27. September 2024 erfolgen. Zum 1. November 2024 soll mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden.

Quelle: BMF vom 28. Juni 2024


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(ESV/cmx)

Programmbereich: Steuerrecht