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Pressemitteilung vom 20.04.2023

Dr. Miriam Meßling zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts ernannt

(Berlin, 20. April 2023) Die Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts Dr. Miriam Meßling ist am 17. April 2023 zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts ernannt worden. Der Erich Schmidt Verlag gratuliert seiner Autorin sehr herzlich.

Geboren 1973 in Wuppertal, war Frau Dr. Meßling bereits von 2002 bis 2005 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht tätig. Nach Stationen an den Sozialgerichten Karlsruhe und Freiburg und einer Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht wurde sie im Herbst 2012 zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Eine weitere Abordnung führte sie an den Dienstrechtssenat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Ab April 2013 war sie Personalreferentin im baden-württembergischen Ministerium der Justiz und Europa.

2016 wurde Frau Dr. Meßling Richterin am Bundessozialgericht. Zunächst war sie dem für die Sozialhilfe und das Asylbewerberleistungsrecht zuständigen 7./8. Senat, danach dem für das Beitragsrecht zuständigen 12. Senat und schließlich bis zu ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin dem für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat zugewiesen. Seit August 2018 war sie Präsidialreferentin. Als Vorsitzende Richterin stand Dr. Miriam Meßling seit Anfang September 2021 dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 4. Senat und seit dem 1. Dezember 2021 auch dem für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen 11. Senat vor. Ihre Ernennung zur Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts erfolgte dann zum 17. Januar 2022.

Frau Dr. Miriam Meßling hat umfassend publiziert. Im Berliner Erich Schmidt Verlag ist sie u.a. als Autorin für das im Verlag erscheinende Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens und die Fachzeitschrift Die Sozialgerichtsbarkeit hoch geschätzt.
 
Weitere Pressemitteilungen unter: Presse.ESV.info

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