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Bei der Auflösung von Personengesellschaften ist die begünstigte Besteuerung von Aufgabegewinnen meist oberstes Ziel. Der BFH hat nun die Frage geklärt, ob bei der Auflösung einer Rechtsanwaltssozietät und anschließender Übertragung des Betriebsvermögens (Mandantenstamm) ein tarifbegünstigter Aufgabegewinn vorliegt.
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Das BPatG hat über die markenrechtliche Unterscheidungskraft einer Wortfolge entschieden. Mit dem Urheberrechtschutz eines Werbslogans befasste sich das OLG Köln. Der BGH äußerte sich zur Insolvenzanfechtung. Das BSG entschied zur Versicherungsfreiheit in der Künstlersozialversicherung.
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Karl Kraus wurde kritisch und vielfältig rezipiert. Dietmar Goltschnigg hat in seinem Band xx viele Texte gesammelt - unter anderem Holbeins xyz
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Mehr Transparenz, weniger Kurzfristdenken - mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung wollte die Bundesregierung 2009 Fehlanreize bei der Managerbezahlung korrigieren. Die DAX-Konzerne koppeln die Bezahlung ihrer Vorstände neuerdings an längerfristige Erfolgskriterien. Doch wirklich neue Ansätze für mehr Nachhaltigkeit bei der Managervergütung sind nur bei einem Viertel der Unternehmen zu finden.
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Das Konstanz Institut für Corporate Governance (KICG) an der Hochschule Konstanz hat neue Leitlinien für das Compliance-Management herausgegeben. Die Leitlinien sind Ergebnis des mehrjährigen Forschungsprojektes: „Leitlinien für das Management von Organisations- und Aufsichtspflichten“.
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Von Martin Gladenbeck und Abbas Samhat. Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2020, 10. völlig neu überarbeitete Auflage, 808 Seiten, mit verschiedenen Abbildungen, Preis Euro (D) 88,00 ISBN 978-3-503-18895-6.
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Prof. Dr. Justus Meyer ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels-
und Wirtschaftsrecht, Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung an
der Juristenfakultät der Universität Leipzig.
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Der Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2013" ist neu erschienen. Er gibt in bewährter Weise einen Überblick über verschiedene arbeitsweltbezogene Daten.
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Hauptberuflich Selbstständige sind von der Versicherungspflicht in der GKV ausgeschlossen – so steht es im Fünften Buch des SGB. Doch wann ist man eigentlich hauptberuflich selbstständig? Die Antwort kam nun vom Bundessozialgericht.
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