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Dem OLG Frankfurt zufolge ist der isolierte Online-Verkauf von Produktschlüsseln ohne Software eine Urheberrechtsverletzung. Das OLG Hamm äußerte sich zur Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Sehverlust. Weitere wichtige Entscheidungen gab es zum beamtenrechtlichen Sonderurlaub, zum Verkehrsrecht und zum Betreuungsrecht.
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