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Ein wichtiges Urteil des Gerichts der Europäischen Union gab es zum Markenrecht. Das Bundessozialgericht befasste sich mit der Verhinderungspflege und der Genehmigung von Leistungsanträgen. Der Bundesgerichtshof äußerte sich zur Abstimmung bei Gesellschafterbeschlüssen und zu Zahlungen von Sozialbehörden an Dritte.
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