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Rechtsverstoß: Facebook-Funktion "Freunde finden" (Foto: djahan/Fotolia.com)
Wettbewerbsrecht

„Freunde-finden”-Funktion bei Facebook ist wettbewerbswidrig

ESV-Redaktion Recht
18.01.2016
Die Funktion „Freunde finden“ des sozialen Netzwerks Facebook verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, so der Bundesgerichtshof. Einladungs-E-Mails an Personen, die sich nicht bei Facebook registriert haben, sind eine unzulässige belästigende Werbung.
Zudem habe Facebook durch das im November 2010 bereitsgestellte Registrierungsverfahren über Art und Umfang der Nutzung importierter Kontaktdaten irregeführt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Mit seiner Entscheidung vom 14. Januar 2016 (AZ.: I ZR 65/14) hat der BGH dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) recht gegeben. Der vzbv hatte Facebook auf Unterlassung verklagt wegen der Gestaltung der Funktion „Freunde finden“, die Nutzer veranlasst, ihre E-Mail-Adressdaten an Facebook zu übermitteln sowie wegen der Versendung von Einladungs-E-Mails an bisher nicht registrierte Nutzer. Der vzbv sieht darin eine belästigende Werbung für den Empfänger gemäß § 7 Absatz 1 und 2 Nummer 3 UWG. Zudem täusche Facebook die Nutzer unzulässig bei ihrem Registriervorgang insofern, dass diese nicht darüber informiert würden, in welchem Umfang die E-Mail-Adressdaten genutzt werden.

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Einladungs-E-Mails von Facebook sind Belästigung

Laut BGH seien Einladungs-E-Mails an nicht-registrierte Nutzer eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Absatz 2 Nummer 3 UWG. Bei den E-Mails handele es sich um Werbung von Facebook, auch wenn der Versand von registrierten Nutzern ausgelöst werde. Denn schließlich versende Facebook selbst die E-Mails, es handele sich deshalb nicht um private Nachrichten der Nutzer.

Der BGH hat zudem geurteilt, dass Facebook seine Nutzer bei der Registrierung für die Funktion „Freunde finden“ über Art und Umfang der Nutzung ihrer E-Mail-Kontaktdaten getäuscht habe. Facebook habe die Nutzer nicht darüber aufgeklärt, dass deren importierte E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet würden und eine Einladungs-E-Mail auch an Nutzer gehe, die nicht bei Facebook registriert sind. (ESV/bm)

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Literaturhinweise
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Programmbereich: Wirtschaftsrecht