„Freunde-finden”-Funktion bei Facebook ist wettbewerbswidrig
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Einladungs-E-Mails von Facebook sind Belästigung
Laut BGH seien Einladungs-E-Mails an nicht-registrierte Nutzer eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Absatz 2 Nummer 3 UWG. Bei den E-Mails handele es sich um Werbung von Facebook, auch wenn der Versand von registrierten Nutzern ausgelöst werde. Denn schließlich versende Facebook selbst die E-Mails, es handele sich deshalb nicht um private Nachrichten der Nutzer.Der BGH hat zudem geurteilt, dass Facebook seine Nutzer bei der Registrierung für die Funktion „Freunde finden“ über Art und Umfang der Nutzung ihrer E-Mail-Kontaktdaten getäuscht habe. Facebook habe die Nutzer nicht darüber aufgeklärt, dass deren importierte E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet würden und eine Einladungs-E-Mail auch an Nutzer gehe, die nicht bei Facebook registriert sind. (ESV/bm)
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Programmbereich: Wirtschaftsrecht