
Arbeitsunfälle: Zeitarbeitnehmer besonders häufig betroffen
Gemeinsame Verantwortung
Die gemeinsame Verantwortung gilt bei allen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Bei Unterweisungen ist beispielsweise das Zeitarbeitsunternehmen dafür zuständig, seine Beschäftigten zu den allgemeinen Risiken und allgemeinen Grundsätzen sicheren Verhaltens am Arbeitsplatz zu unterweisen. Welche Gefährdungen konkret am Arbeitsplatz vor Ort auftreten oder wie Maschinen zu bedienen sind, ist Inhalt der Unterweisung im entleihenden Unternehmen. „Erst wenn Zeitarbeitende eine Einweisung in den Arbeitsplatz und die Arbeitssicherheitsmaßnahmen im Unternehmen sowie die entsprechenden Unterweisungen erhalten haben, darf die Tätigkeit aufgenommen werden. Verantwortlich dafür sind die Führungskräfte des Entleihers“, erläutert Brands. „Wie bei der Gefährdungsbeurteilung ist hier eine gewissenhafte Abstimmung zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Entleiher essenziell. Wir unterstützen Unternehmen beim Einsatz von Zeitarbeitenden. Daher ist es für unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und unsere Betriebsärzte, die die arbeitsmedizinische Vorsorge übernehmen, wichtig, über den Einsatz von Zeitarbeitern informiert zu werden und dies bei der Planung der Betreuungszeit zu berücksichtigen“, so Brands weiter.
Einsatz nur für vereinbarte Tätigkeiten
Bei der Anfrage an das Zeitarbeitsunternehmen definiert der Einsatzbetrieb, welche Qualifikation die Beschäftigten haben müssen und wie sie eingesetzt werden sollen. Passend zu diesen Vorgaben werden die Zeitarbeitenden vom entsendenden Unternehmen ausgewählt. Das bedeutet, dass die Mitarbeitenden auf Zeit nur für die vereinbarten Tätigkeiten eingesetzt werden dürfen. Soll ein Beschäftigter andere Aufgaben übernehmen, muss das zu den Qualifikationen des Mitarbeitenden passen, mit dem Zeitarbeitsunternehmen vereinbart werden und entsprechenden Maßnahmen wie beispielsweise angepasste Unterweisungen haben zu erfolgen. Gegebenenfalls muss der betroffene Zeitarbeitende auch durch einen anderen ersetzt werden, wenn die Qualifikation nicht mehr zur Arbeitsaufgabe passt.
Patenkonzept für mehr Sicherheit und Integration
„Eine feste Ansprechperson bei Fragen erleichtert Zeitarbeitenden die Einarbeitung und hilft ihnen, sich über die Besonderheiten im Unternehmen zu informieren. Mit sogenannten Paten kann das noch besser klappen: Diese Mitarbeitenden können die Brücke zur Stammbelegschaft schlagen und so zur Integration der Zeitarbeitenden beitragen. „Dies erleichtert die Akzeptanz der Sicherheitskultur des Unternehmens durch die Zeitarbeitnehmer und reduziert dadurch das Unfallrisiko erheblich, weil die Identifikation mit dem Unternehmen und dessen Leitlinien so höher ist“, weiß Brands.
Unternehmen und Beschäftigte können sich unter folgendem Link über das Angebot zur Arbeitssicherheit von TÜV Rheinland informieren: www.tuv.com/arbeitssicherheit
[1] https://www.tk.de/resource/blob/2080570/9908a3b0d571ed58ed6b15e7804cfcb2/gesundheitsreport-2020-data.pdf
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Quelle: TÜV Rheinland
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