
BAG: Kündigung des Arbeitsvertrages einer nicht gegen Corona geimpften medizinischen Angestellten wirksam
Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! |
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
BAG: Kein Verstoß gegen Maßregelungsverbot von § 612a BGB
- Weigerung der Klägerin nicht Hauptmotiv der Kündigung: Dem Senat zufolge fehlt es an der Kausalität zwischen der Ausübung von Arbeitnehmerrechten und der Maßnahme des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer benachteiligt. Demnach war das wesentliche Motiv für die Kündigung nicht die Weigerung der Klägerin, sich gegen Corona impfen zu lassen. Vielmehr stand der Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Personal im Vordergrund.
- Zeitpunkt der Kündigung unerheblich: Hierbei kommt es auch nicht darauf an, dass die Kündigung vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht ausgesprochen wurde.
- Kündigung auch verfassungsrechtlich unbedenklich: Auch verfassungsrechtlich hatte der Senat keine Bedenken an der Wirksamkeit der Kündigung
![]() |
|
Verlagsprogramm | Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht |
Aktuelle Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht | |
![]() |
Im Arbeitsrecht waren in letzter Zeit einige sehr interessante Fragen zu klären. Wichtige Entscheidungen der Gerichte, die wir fortlaufend aktualisieren, stellen hier für Sie chronologisch zusammen. mehr … |
Gerichtsentscheidungen rund um Corona | |
![]() |
Corona hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber und die Behörden existenzielle Bürgerrechte eingeschränkt haben. Dies führt noch immer zu einigen Gerichtsverfahren. An dieser Stelle fassen wir fortlaufend – je nach Aktualität – eine Auswahl von wichtigen Gerichtsentscheidungen zusammen, die Corona betreffen und über die wir berichtet haben. mehr … |
(ESV/bp)
Programmbereich: Arbeitsrecht