BGH: Facebook-Konto gehört zum digitalen Nachlass von Verstorbenen
Facebook: Schutz von Daten Dritter ist vorrangig
Der US-Konzern weigert sich aus Gründen des Datenschutzes, den Zugriff für die Eltern freizugeben. Das Unternehmen meint, dass die Offenlegung von Nachrichten, die über das Konto der Tochter liefen, auch die Interessen der Nutzer betreffen würde, die mit der Tochter gechattet hatten. Diese Nutzer hätten nämlich geglaubt, die Chat-Inhalte würden privat bleiben.Nach Meinung des Landgerichts (LG) Berlin als Eingangsinstanz dürfen Eltern als Sorgeberechtigte hingegen wissen, mit wem ihr minderjähriges Kind kommuniziert, und zwar nicht nur zu dessen Lebzeiten, sondern auch nach dessen Tod. Der Vertrag des Kindes mit dem sozialen Netzwerk wäre Teil seinen Erbes. Dieser „digitale Nachlass” sei genauso zu behandeln, wie Briefe oder Tagebücher. [Siehe auch: Erbrecht - Eltern erben Facebook-Account ihres Kindes].
KG in Berlin: Kein Zugriff der Eltern wegen Fernmeldegeheimnis
Das KG war anderer Meinung Danach steht dem Zugriff der Eltern auf das Facebook-Konto vor allem das Fernmeldegeheimnis von Kommunikationspartnern der Tochter entgegen, was das Gericht wie folgt begründet hat:- Das Telekommunikationsgeheimnis könne nur durch Gesetz eingeschränkt werden, was vorliegend nicht geschehen sei
- Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mutter ändere daran nichts
- Das Sorgerecht der Eltern als weitere Anspruchsgrundlage ende mit dem Tod des Kindes
Passives Leserecht für Eltern?
Allerdings machte sich das KG seine Entscheidung nicht einfach. Möglicherweise gebe es so etwas wie das „passives Leserecht” für Eltern von Minderjährigen bei Facebook. Die Rechtslage könne daher auch anders gesehen werden. Die Berufungsinstanz geht deshalb davon aus, dass möglicherweise der Bundesgerichtshof oder gar das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss und hat daher die Revision zugelassen.Update – BGH hat entschieden
Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof (BGH) die umstrittene Frage entschieden und das Urteil des KG aufgehoben. Danach haben die Eltern einen Anspruch gegen Facebook auf den digitalen Nachlass ihrer Eltern:Mehr dazu finden Sie hier:
Digitaler Nachlass | 12.07.2018 |
BGH: Eltern haben Zugriff auf digitalen Nachlass ihrer Tochter | |
Haben Eltern Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter? Nachdem das LG Berlin diese Frage bejaht hatte, lehnte das Kammergericht (KG) in Berlin den Anspruch der Eltern gegen Facebook ab. Nun musste der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage des digitalen Erbes entschieden. mehr … |
Privatsphäre und digitale Vernetzung |
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(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht