Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

EEG-Reform 2021: Bundesrat hält eine deutliche Steigerung des Ausbaus von Windenergie- und Photovoltaik-Technik für erforderlich (Foto: diyanadimitrova / stock.adobe.com)
Erneuerbare Energien

Bundesrat zum EEG 2021: Ausbaupfade reichen nicht, um den Anteil der erneuerbaren Energien von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch zu erreichen

ESV-Redaktion Recht
10.11.2020
Am 6. November hat der Bundesrat eine Stellungnahme zur EEG-Novelle veröffentlicht und den Bundestag zu Nachbesserungen aufgefordert. Unter anderem fordert die Länderkammer die Erhöhung des Ausbautempos erneuerbarer Energien, um die Klimaschutzziele erreichen zu können.
Aus Sicht des Bundesrats hätte die EEG-Novelle einen guten Anlass geboten, die Weichen für die notwendige stärkere Marktintegration und eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energien deutlicher zu stellen und mit einer Abkehr von der inzwischen überkomplexen Umlagefinanzierung des EEG einen signifikanten Beitrag zur Entbürokratisierung zu leisten.

Der kostenlose Newsletter Recht - Hier können Sie sich anmelden! 
Redaktionelle Nachrichten zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.

Im Einzelnen sieht die Länderkammer vor allem bei folgenden Punkten Nachbesserungsbedarf:

  • Anpassung der Ausbaupfade für erneuerbare Energien: Aus Sicht des Bundesrates reichten die Ausbaupfade nicht aus, um den Anteil der erneuerbaren Energien von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch zu erreichen. Der Grund: Der zugrunde gelegte Bruttostromverbrauch von 580 Terawattstunden in 2030 ist zu niedrig angesetzt. Der Bundesrat meint, dass der Strombedarf unter Berücksichtigung der Verbräuche im Bereich Elektromobilität und der zunehmenden Digitalisierung auf bis zu 750 Terawattstunden ansteigen kann. Für den Ausgleich hält er eine deutliche Steigerung des Ausbaus der Windenergie an Land auf durchschnittlich 5 Gigawatt pro Jahr für notwendig. Zudem hält er im Bereich Photovoltaik in den Jahren 2021 bis 2030 eine Steigerung auf durchschnittlich 10 Gigawatt pro Jahr für erforderlich.
  • Senkung der technischen Anforderungen und Kosten für die solare Selbstversorgung: Laut Bundesrat sollte im Interesse der Möglichkeiten zum Eigen- und Direktstromverbrauch auf die Erhebung einer anteiligen EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Solarstromstrom bis zu einer installierten Anlagenleistung von 30 Kilowatt verzichtet werden. Ferner sollte der Einbau von Smart Metern bei Neuanlagen erst ab einer Leistung von sieben Kilowattpeak (kWp) anstatt wie im Gesetzesentwurf vorgesehen bereits ab einem kWp erfolgen. Bei ausgeförderten Anlagen sollten Smart Meter nicht erforderlich sein. Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) und andere Verbände hatten den Gesetzesentwurf zum EEG 2021 kritisiert. Die Organisation begrüßte die Stellungnahme des Bundesrats und appellierte an den Bundestag, aus dem Energiewende-Gesetz ein Solar-Beschleunigungsgesetz zu machen, das den Anforderungen des Klimaschutzes Rechnung trage.
  • Entbürokratisierung der Mieterstromregelungen: Der Bundesrat wirbt dafür, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle zu verbessern und bestehende bürokratische Hürden abzubauen. Gerade für die Quartiersentwicklung sei die Mieterstromlieferung auch an benachbarte Gebäude ohne installierte Anlagen wünschenswert. Darüber hinaus ermöglichten Steckersolar-Geräte Mieterinnen und Mietern, Solarenergie selbst zu erzeugen und zu nutzen und damit einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten. Zudem bemängelte der Bundesrat die nach wie vor unterschiedlichen Förderbedingungen für Mieterstrom und Eigenstrom.
Quellen: Cleanthink.de, PM des Bundesrates und Stellungnahme des Bundesrats, jeweils vom vom 6. November 2020

  Unternehmen E-Moblity

Elektromobilität im Unternehmen

Ob durch notwendige Energiezertifizierungen, zur Neuausrichtung des Versorgungskonzepts nach dem Beginn des CO2-Handels: Der Betrieb eigener Ladeeinrichtungen und Elektrofahrzeuge wird für Unternehmen immer interessanter. Allerdings führen die vielfältigen Nutzungsvarianten und -konstellationen von Elektromobilität meist zu ebenso vielseitigen Rechtsunsicherheiten.

Mehr Rechtssicherheit für betriebliche Initiativen

Die wichtigsten energierechtlichen Rahmenbedingungen und Weichenstellungen für erfolgreiche E-Mobility-Projekte stellen Ihnen Julian Heß, Dr. Franziska Lietz und Annerieke Walter jetzt erstmals systematisch zusammen – Schritt für Schritt entlang der folgenden Leitfragen:

  • Aus welcher Quelle wird der Ladestrom bezogen?
  • Wessen Fahrzeuge werden geladen?
  • Wer betreibt die Ladesäule und wo steht diese?

Die volle Ladung: Von aktuellen Fördermöglichkeiten bis zum eingesetzten Strom. Alle typischen Rechts- und Praxisfragen finden Sie hier auf neuestem Stand beleuchtet. Zahlreiche Praxishinweise, Beispiele und Abbildungen erleichtern das Verständnis und veranschaulichen die komplexe Materie.

Das Buch erscheint als Band 4 der Berliner Schriften zum Energierecht.

Verlagsprogramm    Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht 
  

Mehr zum Thema

29.09.2020
BMWi präsentiert Regierungsentwurf für EEG-Novelle
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 soll das geltende EEG aus dem Jahr 2017 ersetzen und am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Reform soll dazu beitragen, die Klimaschutzziele zu erreichen und die Akzeptanz der Energiewende zu erhöhen. Zudem soll es die Systemintegration der erneuerbaren Energien verbessern und das EEG an das EU-Recht anpassen. mehr …

Auch interessant 09.10.2020
Bundesregierung beschließt Eckpunktepapier zum Brennstoffemissionshandel
Die Bundesregierung hat Eckpunkte zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels beschlossen. Diese bilden die Grundlage für eine sogenannte Carbon-Leakage-Verordnung, die einen finanziellen Ausgleich für Unternehmen vorsehen, denen durch die CO2-Bepreisung Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. mehr …

(ESV/cw)

Programmbereich: Energierecht