Bundesrat zum EEG 2021: Ausbaupfade reichen nicht, um den Anteil der erneuerbaren Energien von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch zu erreichen
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Im Einzelnen sieht die Länderkammer vor allem bei folgenden Punkten Nachbesserungsbedarf:
- Anpassung der Ausbaupfade für erneuerbare Energien: Aus Sicht des Bundesrates reichten die Ausbaupfade nicht aus, um den Anteil der erneuerbaren Energien von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch zu erreichen. Der Grund: Der zugrunde gelegte Bruttostromverbrauch von 580 Terawattstunden in 2030 ist zu niedrig angesetzt. Der Bundesrat meint, dass der Strombedarf unter Berücksichtigung der Verbräuche im Bereich Elektromobilität und der zunehmenden Digitalisierung auf bis zu 750 Terawattstunden ansteigen kann. Für den Ausgleich hält er eine deutliche Steigerung des Ausbaus der Windenergie an Land auf durchschnittlich 5 Gigawatt pro Jahr für notwendig. Zudem hält er im Bereich Photovoltaik in den Jahren 2021 bis 2030 eine Steigerung auf durchschnittlich 10 Gigawatt pro Jahr für erforderlich.
- Senkung der technischen Anforderungen und Kosten für die solare Selbstversorgung: Laut Bundesrat sollte im Interesse der Möglichkeiten zum Eigen- und Direktstromverbrauch auf die Erhebung einer anteiligen EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Solarstromstrom bis zu einer installierten Anlagenleistung von 30 Kilowatt verzichtet werden. Ferner sollte der Einbau von Smart Metern bei Neuanlagen erst ab einer Leistung von sieben Kilowattpeak (kWp) anstatt wie im Gesetzesentwurf vorgesehen bereits ab einem kWp erfolgen. Bei ausgeförderten Anlagen sollten Smart Meter nicht erforderlich sein. Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) und andere Verbände hatten den Gesetzesentwurf zum EEG 2021 kritisiert. Die Organisation begrüßte die Stellungnahme des Bundesrats und appellierte an den Bundestag, aus dem Energiewende-Gesetz ein Solar-Beschleunigungsgesetz zu machen, das den Anforderungen des Klimaschutzes Rechnung trage.
- Entbürokratisierung der Mieterstromregelungen: Der Bundesrat wirbt dafür, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle zu verbessern und bestehende bürokratische Hürden abzubauen. Gerade für die Quartiersentwicklung sei die Mieterstromlieferung auch an benachbarte Gebäude ohne installierte Anlagen wünschenswert. Darüber hinaus ermöglichten Steckersolar-Geräte Mieterinnen und Mietern, Solarenergie selbst zu erzeugen und zu nutzen und damit einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten. Zudem bemängelte der Bundesrat die nach wie vor unterschiedlichen Förderbedingungen für Mieterstrom und Eigenstrom.
Unternehmen E-MoblityElektromobilität im UnternehmenOb durch notwendige Energiezertifizierungen, zur Neuausrichtung des Versorgungskonzepts nach dem Beginn des CO2-Handels: Der Betrieb eigener Ladeeinrichtungen und Elektrofahrzeuge wird für Unternehmen immer interessanter. Allerdings führen die vielfältigen Nutzungsvarianten und -konstellationen von Elektromobilität meist zu ebenso vielseitigen Rechtsunsicherheiten.
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(ESV/cw)
Programmbereich: Energierecht