
Digital Services Act ist jetzt vollständig anwendbar
Auch die Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzern im Internet werden umfassender geschützt, teilt die Bundesregierung mit. Der Digital Services Act ziele auf ein sichereres und verantwortungsvolleres Online-Umfeld ab. Die Vorschriften sind ein einheitliches gemeinsames Regelwerk für die gesamte Europäische Union. Sie gelten für alle digitalen Dienste, die Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln.
Für große Online-Plattformen und Suchmaschinen, die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer erreichen, gelten besondere Sorgfaltsanforderungen. Dazu zählt zum Beispiel die Pflicht zur Risikoanalyse und Risikoeingrenzung. Nutzerinnen und Nutzer sollen auch in ihrer Entscheidungsfreiheit gestärkt werden, beispielsweise durch das Verbot von „Dark Patterns“, bei denen sie zu Entscheidungen verleitet werden können, die sie nicht frei getroffen hätten.
Der Digital Services Act war im November 2022 in Kraft getreten und ist seit dem 17.2.2024 vollumfassend anwendbar. Die Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz auf den Weg gebracht, um die nationalen Vorschriften auf Bundes- und Länderebene an die neuen europarechtlichen Vorgaben anzupassen.
„Die von der EU-Kommission vorgenommene Bestandsaufnahme der Trends und Herausforderungen des digitalen Infrastruktursektors weist größtenteils in die richtige Richtung“, begrüßt der Digitalverband Bitkom das Gesetz über digitale Dienste. Auch die inhaltlichen Schwerpunkte seien „gut gewählt“. Ein EU-weit harmonisierter Markt verbessere die Investitions- und Ausbaubedingungen.
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Datenrecht in der DigitalisierungHerausgegeben von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Nikola Werry und Susanne Werry
Praktisch. Lösungsorientiert. Hochaktuell. |
Gesetzentwurf | 16.01.2024 |
Digitale-Dienste-Gesetz vorgelegt | |
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Die Bundesregierung hat jetzt das Digitale-Dienste-Gesetz zur Umsetzung des Digital Services Acts (DSA) vorgelegt. mehr … |
Programmbereich: Management und Wirtschaft