Elektronisches Anwaltspostfach startet Ende September
Ursprünglich war der Start schon für den 1. Januar 2016 geplant. Nach einer Testphase sah die Kammer aber erhebliche Mängel bei der Benutzerfreundlichkeit. Auch das Bundesjustizministerium (BMJV), das die Rechtsaufsicht führt, schritt zum Jahresbeginn nicht ein. Man war sich darüber einig, dass die Entwicklungsphase für eine derart komplexe IT-Plattform zu kurz war. Die Einführung soll nun in den folgenden drei Stufen erfolgen:
beA: Der Zeitplan für die Einführung |
Stufe 1 - 29.09.2016:
Rechtsanwälte sind spätestens ab diesem Zeitpunkt flächendeckend verpflichtet, den Gerichten ihre Dokumente elektronisch zu übermitteln. Die Länder können die anwaltliche Verpflichtung zur elektronischen Einreichung von Dokumenten bei den Gerichten per Rechtsverordnung auf 2020 oder auf 2021 vorziehen. |
Erstregistrierung und beA-Karte
Der einzelne Anwalt sollte rechtzeitig seine beA-Karte bestellen und die Erstregistrierung an seinem Postfach durchführen.Erforderlich hierfür ist die beA-Karte. Sie soll sicherstellen, dass nur der berechtigte Anwalt Zugriff auf sein Postfach hat. Die Erstregistrierung hat allerdings keinen Einfluss auf die Empfangsbereitschaft des Postfachs. Vollzogen werden soll die Erstregistrierung in wenigen einfachen Schritten. Hierzu will die BRAK eine entsprechende Anleitung herausgeben.
Einer dieser Schritte sieht für den Anwalt die Möglichkeit vor, eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Dieser erhält bei einem Posteingang im beA eine entsprechende Benachrichtigung.
Aktuelle Meldungen |
Hier bleiben Sie immer aktuell im Bereich Recht |
Was ist notwendig zur Einrichtung des beA?
HardwareGrundsätzlich ist für die Benutzung des beA ein Computer mit Internetzugang notwendig. Auf diesem kann eine Kanzleisoftware installiert sein. Zudem benötigt man eine Chipkarte – gegebenenfalls mit Signaturfunktion – und ein Kartenlesegerät. Die eine effektive Nutzung des beA setzt darüber hinaus einen Drucker und einen Scanner voraus.
Software
Das beA soll ohne komplizierte technische Voraussetzungen zugänglich sein. Einerseits ist ein Webclient notwendig. Dieser kann über einen üblichen Webbrowser erreicht werden. Für Nutzer von Kanzleisoftware soll der Zugang direkt aus der Anwendung heraus möglich werden. Hierzu erhalten die Hersteller der Software eine entsprechende Schnittstelle.
Das beA wird für Rechtsanwälte den sogenannten EGVP-Client ersetzen. Die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz wird diesen daher nur noch eine beschränkte Zeit unter www.egvp.de bereitstellen. Weitere Hinweise finden Sie demnächst unter dem obigen Link.
Die Nutzung von Tablets und Smartphones wird wegen der noch nicht geklärten Frage der Einbindung eines Kartenlesegerätes vorerst nicht möglich sein.
Die Vorteile des beA
Den Aufwendungen für Einrichtung des beA werden deutliche Ersparnisse bei den Papier- und Portokosten gegenüberstehen. Zudem würden langfristig auch alltägliche Arbeitsabläufe vereinfacht, schreibt die BRAK weiter. Ebenso unterstützt das beA eine elektronische Aktenführung. Darüber hinaus soll das elektronische Mahnverfahren über das beA geführt werden können.Kontrollpflicht ungeklärt
Ungeklärt ist bisher die Frage, ob der Anwalt seinen Posteingang kontrollieren muss, meint Rechtsanwalt Stephan Göcken, Sprecher der Geschäftsführung der BRAK. Eine ausdrückliche Pflicht im Gesetz gebe es hierzu nicht. Ob sich eine solche Pflicht aus der allgemeinen anwaltlichen Sorgfaltspflicht herleiten lässt, müsse abgewartet werden. Bis dahin muss jeder Annwalt sein entsprechendes Risiko selbst gut abwägen.Zu den Hinweisen der BRAK
Weiterführende Literatur |
Das Loseblattwerk Telekommunikations- und Multimediarecht, herausgegeben von Prof. Dr. Gerrit Manssen, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Regensburg, ist ein ergänzbarer Kommentar zum Der fundierte Kommentar zum Telemediarecht. Bearbeitet werden u.a. das Telekommunikationsgesetz, das Telemediengesetz, das Signaturgesetz oder der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag einschließlich der Gesetzes- und Verordnungstexte sowie der europäischen Vorschriften. Das von Frank Bieler und Gunnar Schwarting herausgegebene Buch e-Government liefert eine Bestandsaufnahme des Erreichten und zeigt die wesentlichen Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Ausbau des e-Government auf. Es arbeitet wichtige Problemfelder heraus und macht Mut, e-Government als eine große Chance für die Zukunft zu begreifen. |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht