
Neue Produkthaftungsrichtlinie der EU in Kraft getreten
Im Überblick: Die Hauptziele der Reform
Mehr Rechtssicherheit
Modernisierung – auch im Hinblick auf neue Digital-Technologien
- Modernisierung: Ein weiteres Ziel der Reform ist es, die bisherigen Vorschriften zu modernisieren bzw. zu verstärken. In der RL finden sich daher überarbeitete Normen zur Regulierung von Personen- oder Sachschäden, die durch fehlerhafte Produkte entstanden sind. Gleiches gilt für Datenverluste.
- Erweiterter Herstellerbegriff: Zudem gelten Entwickler oder Hersteller von Software und Anbieter von KI-Systemen im Sinne der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, als Hersteller im Sinne der Richtlinie. Sie können daher für Schäden haftbar gemacht werden, die aus der Nutzung ihrer Produkte entstehen. Eine vertragliche Beziehung zwischen dem Produzenten und dem Anspruchsteller ist hierfür nicht erforderlich. Darüber hinaus soll die RL Innovationen und die Weiterentwicklung von digitalen Produkten in der EU fördern.
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Anwendungsbereiche
- Bewegliche Sachen: Die neuen Regeln gelten für alle Produkte, die nach dem 09.12.2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Produkte sind – wie bisher – bewegliche Sachen, zum Beispiel herkömmliche Haushaltsgegenstände.
- Digitalprodukte: Als Komponente des Maßnahmenpakets zur Harmonisierung der Haftungsregeln für KI wird die neue RL aber auch auf digitale Produkte anwendbar sein. Zu diesen gehören zum Beispiel KI-Systeme, Software oder digitale Designdokumente.
„Wirtschaftsbeteiligter“ für Produkte aus Drittländern
Bessere Information durch neue EU-Datenbank
Umsetzung und Anwendung der Neuregelungen
Quelle: PM der EU-Kommission (Vertretung in Deutschland) vom 06.12.2024
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(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht