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Die neue EU-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte soll die bisherigen Vorschriften modernisieren und veraltete Regelungen ablösen (Foto: nmann77 / stock.adobe,com)
Produkthaftung

Neue Produkthaftungsrichtlinie der EU in Kraft getreten

ESV-Redaktion Recht
10.12.2024
Am 08.12.2024 ist die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte in Kraft getreten. Die EU-Mitglieder haben nun etwa zwei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in ihr nationales Recht umzusetzen. Darauf hat die EU-Kommission in einer aktuellen Pressemitteilung hingewiesen.

Im Überblick: Die Hauptziele der Reform


Mehr Rechtssicherheit

Die neue RL soll den Rahmen für Schadenersatzansprüche aufgrund von fehlerhaften Produkten verbessern und mehr Rechtssicherheit schaffen. Daher soll sie für Verbraucher und Unternehmen faire und berechenbare Vorschriften sicherstellen.
 

Modernisierung – auch im Hinblick auf neue Digital-Technologien

  • Modernisierung: Ein weiteres Ziel der Reform ist es, die bisherigen Vorschriften zu modernisieren bzw. zu verstärken. In der RL finden sich daher überarbeitete Normen zur Regulierung von Personen- oder Sachschäden, die durch fehlerhafte Produkte entstanden sind. Gleiches gilt für Datenverluste.
  • Erweiterter Herstellerbegriff: Zudem gelten Entwickler oder Hersteller von Software und Anbieter von KI-Systemen im Sinne der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, als Hersteller im Sinne der Richtlinie. Sie können daher für Schäden haftbar gemacht werden, die aus der Nutzung ihrer Produkte entstehen. Eine vertragliche Beziehung zwischen dem Produzenten und dem Anspruchsteller ist hierfür nicht erforderlich. Darüber hinaus soll die RL Innovationen und die Weiterentwicklung von digitalen Produkten in der EU fördern.
 
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Anwendungsbereiche

  • Bewegliche Sachen: Die neuen Regeln gelten für alle Produkte, die nach dem 09.12.2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Produkte sind – wie bisher – bewegliche Sachen, zum Beispiel herkömmliche Haushaltsgegenstände.
  • Digitalprodukte: Als Komponente des Maßnahmenpakets zur Harmonisierung der Haftungsregeln für KI wird die neue RL aber auch auf digitale Produkte anwendbar sein. Zu diesen gehören zum Beispiel KI-Systeme, Software oder digitale Designdokumente.

„Wirtschaftsbeteiligter“ für Produkte aus Drittländern

Ebenso sollen die neuen EU-Vorgaben die steigende Zahl von Produkten berücksichtigen, die außerhalb der EU produziert werden. Demnach hat der Hersteller stets einen sogenannten „Wirtschaftsbeteiligten“ innerhalb der EU zu benennen, den Geschädigte auf Schadenersatz in Anspruch nehmen können. Das gilt auch für „online vertriebene“ Produkte.
 

Bessere Information durch neue EU-Datenbank

Schließkich will die EU-Kommission eine öffentlich zugängliche EU-Datenbank aufbauen. Diese soll Gerichtsentscheidungen zu Produkthaftungsfällen enthalten, damit sich die Verbraucher besser über die Anwendung der neuen Vorschriften informieren können.
 

Umsetzung und Anwendung der Neuregelungen

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben der EU bis zum 09.12.2026 in nationales Recht umsetzen. Die bisher geltende Richtlinie 85/374/EWG wird mit Wirkung zum obigen Datum aufgehoben.

Quelle: PM der EU-Kommission (Vertretung in Deutschland) vom 06.12.2024
 
Zur neuen Richtlinie: RL (EU) 2024/2853


Produzentenhaftung


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(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht