EuGH: Sampling kann in bestimmten Grenzen erlaubt sein (Foto: ra2 studio/Fotolia.com)
Recht auf Sampling gegen Recht des Tonträgerherstellers
EuGH: Sampling in engen Grenzen erlaubt
ESV-Redaktion Recht
06.08.2019
Musikalisches Sampling ist die Übernahme von Tonfolgen in eigene Musikproduktionen. Ob das erlaubt ist, darüber streiten Musikproduzent Moses Pelham und die Gruppe Kraftwerk seit über 20 Jahren. Nun hat der EuGH hierüber aktuell entschieden – und die „Endlos-Schleife“ wohl fortgesetzt.
Bereits seit 1998 dauert der Rechtstreit zwischen dem Rapper Moses Pelham und der Musikgruppe Kraftwerk an. Für seinen Musiktitel „Nur mir“ hat Pelham zwei Sekunden des Kraftwerk-Titels „Metall auf Metall“ kopiert, aus dieser Kopie eine Tonschleife produziert, die sich ständig wiederholt und damit seinen eigenen Song unterlegt. Die Pioniere des E-Pops warfen dem Rapper unzulässiges Sampling vor und klagten auf Unterlassung, Schadenersatz und Herausgabe der Tonträger.
Der Streitfall ging durch etliche Instanzen. Das Landgericht (LG) Hamburg sowie das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden zugunsten der Band Kraftwerk. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden Entscheidungen in seinem ersten Urteil bestätigt. Danach greift schon die Übernahme „kleinster Tonfetzen“ unzulässig in das Recht des Tonträgerherstellers ein.
BVerfG: BGH-Urteil verletzt Kunstfreiheit
Dieses erste BGH-Urteil hatte das
BVerfG mit Urteil vom 31. Mai 2016 (1 BvR 1585/13) aufgehoben. Die obersten Verfassungshüter verwiesen die Sache zurück an das höchste deutsche Zivilgericht. Der Erste Senat des BVerfG begründete seine Entscheidung mit einer Verletzung der Kunstfreiheit nach Art. 5 Absatz 3 GG. Dagegen wäre der Eingriff in das Eigentum der Tonträgerhersteller nur geringfügig, so der Senat.
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Vorlage zum EuGH
So ganz überzeugt schien der BGH von der Entscheidung des BVerfG nicht zu sein. Der I. Zivilsenat setzte das Verfahren aus und bat nun den EuGH um die Klärung folgender Fragen:
- Ist schon die Übernahme von kleinen Musikfragmenten eine Vervielfältigung?
- Sind die entsprechenden deutschen Rechtsvorschriften mit Unionsrecht vereinbar?
EuGH: Sampling kann in engen Grenzen erlaubt sein
In seinem Urteil vom 29.07.2019 kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass Sampling erlaubt sein kann. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hierzu stellten die Luxemburger Richter folgende Überlegungen an:
Sampling zwar grundsätzlich zustimmungspflichtig: Grundsätzlich ist die Vervielfältigung ohne Zustimmung des Tonträgerherstellers nicht gestattet. Auch wenn es sich dabei nur um ein sehr kurzes Audiofragment handelt.
Aber – Ausnahmen möglich: Allerdings könne das Sampling unter folgenden Ausnahmen zulässig sein:
Nationales Recht nicht mit Unionsrecht vereinbar: Die Entscheidung des EuGH hat auch Auswirkungen auf das nationale Recht. Nach § 24 UrhG wären Werke, die in „freier Benutzung“ eines Werkes eines Dritten geschaffen wurden, keine Rechtsverletzung. Diese Ausnahme ist nach Ansicht der Luxemburger Richter nicht mit Unionsrecht vereinbar. Die Begründung des EuGH: Die unionsrechtlichen Ausnahmen und Beschränkungen sind abschließend geregelt. Für weitere nationale Schranken gibt es keinen Spielraum. Abschließend muss nun wieder der BGH entscheiden und dabei die rechtliche Einschätzung des EuGH berücksichtigen.
Abweichung von Auffassung des Generalanwalts: Der EuGH entschied gegen die Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar. In seinen Schlussanträgen argumentierte dieser, dass das gesamte Werk und damit auch kurze Audiofragmente geschützt sind und eine Ausnahme nicht greife. Das ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers verstoße nicht gegen die Freiheit der Kunst der Grundrechte-Charta der EU. Der EuGH entschied jedoch anders.
Quelle: PM des EuGH zum Urteil vom 29.07.2019 – C-476/17
Update – BGH setzt EuGH-Entscheidung um
| Urheber-und Leistungsschutzrecht |
12.05.2020 |
| BGH erlaubt Sampling nur unter engen Voraussetzungen |
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Nur zwei Sekunden lang dauert ein kleiner Tonschnipsel, der die Gerichte schon länger als 20 Jahre beschäftigt. Allein der BGH musste sich nun vier Mal mit der Frage auseinandersetzen, ob Musikproduzent Moses Pelham die Tonfolgen von Kraftwerk übernehmen durfte. Dennoch ist die scheinbare Endlosschleife noch nicht ganz beendet. mehr …
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Neuer Aspekt: Sampling als „Pastiche“
| Sampling in der Musik als Pastiche |
15.04.2026 |
| EuGH stärkt Kunstfreiheit im Streit zwischen der E-Pop-Gruppe Kraftwerk und Moses Pelham |
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Nach über 20 Jahren setzt der EuGH im Rechtsstreit zwischen der Gruppe Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham neue Leitplanken für das Sampling. Er klärt – auf Vorlage des BGH – die Frage, wann das Übernehmen von geschützten Klängen ohne Erlaubnis durch das sogenannte „Pastiche“ zulässig sein kann. Nun ist wieder der BGH am Ball. mehr …
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