Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

EuGH: Jede Speicherung persönlicher Daten auf Vorrat muss einen Anlass haben (Foto: Xaver Klaussner / stock.adobe.com)
Vorratsdatenspeicherung

EuGH: Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen EU-Recht

ESV-Redaktion Recht
21.09.2022
Nach den deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sollten Anbieter von Telekommunikationsleistungen die Verbindungs- und Standortdaten ihrer Nutzer zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr anlasslos über längere Zeit speichern. Unter anderem das BVerwG hatte Bedenken, ob die deutschen Vorschriften – die bereits ausgesetzt sind – mit EU-Recht vereinbar sind und rief den EuGH an, der nun entschieden hat.

Deusche Regelungen nicht EU-rechtskonform

Nach Auffassung der Richter aus Luxemburg verstoßen die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im Wesentlichen aus folgenden Gründen gegen EU-Recht:

  • Keine Speicherung ohne Anlass:  Die Kommunikationsdaten der Kunden dürfen nicht ohne Anlass auf Vorrat gespeichert werden.
  • Bildung von Personenprofilen möglichst ausschließen: Die aktuellen deutschen Regelungen ermöglichen sehr genaue Rückschlüsse auf das Privatleben der Nutzer – zum Beispiel auf das soziale Umfeld oder auf bestimmte Gewohnheiten des täglichen Lebens. Daher können mit den erhobenen Daten relativ einfach Personenprofile erstellt werden. Der hiermit verbundene Eingriff in die Grundrechte erfordert dem EuGH zufolge eine besondere Rechtfertigung.
Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! 
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.


EuGH lässt aber Ausnahmen zu

Allerdings lässt der EuGH Ausnahmen zu: So setzen gezielte und zeitlich begrenzte Datenspeicherungen eine ernste Bedrohung der nationalen Sicherheit oder die Bekämpfung schwerer Kriminalität voraus. Eine Vorratsspeicherung beispielsweise der IP-Adressen wäre in derartigen Fällen also möglich – allerdings immer ganz konkret begründet und mit richterlicher Anordnung oder unter behördlicher Kontrolle. 
 

Mehr zum Thema

02.10.2019
BVerwG: Warum der EuGH die Vereinbarkeit der deutschen Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht prüfen soll

Nach den Regelungen der Vorratsdatenspeicherung sollen Anbieter von Telekommunikationsleistungen die Verbindungs- und Standortdaten ihrer Nutzer zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr über längere Zeit speichern. Allerdings waren derartige gesetzliche Regelungen in Deutschland schon immer umstritten. Nun hat das BVerwG die Frage dem EuGH vorgelegt. mehr …


 

DATENSCHUTZdigital

Wer darf welche Daten wie verarbeiten? Der Schutz personenbezogener Daten und die Sicherung datenverarbeitender Betriebsprozesse ist ein Schlüsselthema der Digitalisierung – doch auch in der jüngsten Krisenlage hat der Datenschutz Unternehmen aller Größen neu herausgefordert: Welche Risiken bergen z.B. externe Zugriffe aus dem Homeoffice oder wie ist mit persönlichen Gesundheitsdaten umzugehen, die das gesamte Unternehmen betreffen? Mit der Datenbank von „Schaffland/Wiltfang“ nehmen Sie die Herausforderung an.

DS-GVO / BDSG

Schaffen Sie Rechtssicherheit in Ihrer Organisation, stärken Sie Ihr Schutzschild gegen Leaks und erhöhte Bußgeld-/Haftungsrisiken. Laufend aktuell ergänzt, hält Sie DATENSCHUTZdigital konsequent auf neuestem Stand. EU-, Bundes- und Landesdatenschutzrecht systematisch integriert finden Sie insbesondere

  • eine vollständige Kommentierung der DSGVO und des BDSG für alle typischen Konstellationen in der Praxis,
  • einschlägige Regelungstexte der Landesdatenschutzgesetze sowie vom BDSG tangierter Gesetze.
  • Zahlreiche Hilfsmittel: Für alle typischen Praxisfragen stehen Ihnen  viele  Beispiele,  Muster, Formulierungsvorschläge und Checklisten bereit.
Jetzt gratis testen: Lernen Sie die Datenbank Schaffland/Wiltfang DATENSCHUTZdigital für 4 Wochen kostenlos, unverbindlich und ohne Risiko kennen.

Verlagsprogramm  Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht


Update 

18.09.2023
BVerwG befasst sich erneut mit der Vorratsspeicherung

Dürfen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, kurz TK-Dienste, zur Speicherung von Verkehrsdaten ihrer Kunden verpflichtet werden oder verstößt dies gegen Unionsrecht? Hierzu hat sich das BVerwG kürzlich in zwei Parallelverfahren geäußert. mehr …




(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht