
EuGH: Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen EU-Recht
Deusche Regelungen nicht EU-rechtskonform
- Keine Speicherung ohne Anlass: Die Kommunikationsdaten der Kunden dürfen nicht ohne Anlass auf Vorrat gespeichert werden.
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Bildung von Personenprofilen möglichst ausschließen: Die aktuellen deutschen Regelungen ermöglichen sehr genaue Rückschlüsse auf das Privatleben der Nutzer – zum Beispiel auf das soziale Umfeld oder auf bestimmte Gewohnheiten des täglichen Lebens. Daher können mit den erhobenen Daten relativ einfach Personenprofile erstellt werden. Der hiermit verbundene Eingriff in die Grundrechte erfordert dem EuGH zufolge eine besondere Rechtfertigung.
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EuGH lässt aber Ausnahmen zu
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02.10.2019 |
BVerwG: Warum der EuGH die Vereinbarkeit der deutschen Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht prüfen soll | |
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Nach den Regelungen der Vorratsdatenspeicherung sollen Anbieter von Telekommunikationsleistungen die Verbindungs- und Standortdaten ihrer Nutzer zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr über längere Zeit speichern. Allerdings waren derartige gesetzliche Regelungen in Deutschland schon immer umstritten. Nun hat das BVerwG die Frage dem EuGH vorgelegt. mehr … |
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Update |
18.09.2023 |
BVerwG befasst sich erneut mit der Vorratsspeicherung | |
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Dürfen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, kurz TK-Dienste, zur Speicherung von Verkehrsdaten ihrer Kunden verpflichtet werden oder verstößt dies gegen Unionsrecht? Hierzu hat sich das BVerwG kürzlich in zwei Parallelverfahren geäußert. mehr … |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht