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Gute Raumakustik nutzt allen, nicht nur Menschen mit Hörbeeinträchtigung. (Foto: nikolayhg/Pixabay)
Gute Raumakustik nutzt allen

Institut für Arbeitsschutz betont Vorteile einer schalloptimierten Lernumgebung

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/DGUV
26.06.2024
Lernen begleitet uns durchs Leben. Wichtige Lernräume für den Wissenserwerb sind Kita, Schule und Hochschule. Damit Lernen und Teilhabe dort für alle möglich werden, braucht es geeignete Lernumgebungen, auch in puncto Raumakustik. Denn Lärm erschwert das Lernen.
„Eine optimale Raumakustik ist für gesundes Lernen und Lehren essenziell“, sagt Dr. Florian Schelle, Leiter des Bereichs Lärm im IFA: „Insbesondere im Bildungsbereich muss die Sprachverständlichkeit optimal sein. Lernende und Lehrende mit eingeschränktem Hörvermögen, mit Hörgeräten oder implantierten Hörsystemen benötigen besonders gute akustische Verhältnisse, um gesprochener Kommunikation folgen zu können. Das Schöne ist: Gute Raumakustik nutzt allen, nicht nur Menschen mit Hörbeeinträchtigung.“

Sie verringere generell die Höranstrengung, fördere Konzentration und Aufmerksamkeit und helfe bei Problemen mit der Sprachverarbeitung, wenn Kommunikation in einer Sprache stattfindet, die nicht als Muttersprache gelernt wurde. Und ganz nebenbei erhöhe sich die Motivation und Leistungsfähigkeit, während die negativen Effekte von schlechter Akustik – Lärm, Stress und Erschöpfung – ausblieben. Auch pädagogisches Personal profitiere davon und könne länger gesund im Job arbeiten.

Und es gibt viel zu tun, denn hallige Räume und schlechte Akustik sind im deutschen Bildungssystem keine Seltenheit. Grundvoraussetzung und die mit Abstand wirksamste Verbesserungsmaßnahme ist eine Akustikdecke. Sie absorbiert den Schall und senkt so die Nachhallzeit. Daneben gibt es vielfältige ergänzende Maßnahmen wie Trittschallschutz auf den Fußböden, Filz- oder Gummigleiter unter Stühlen und Tischen oder Teppich in besonders lauten Bereichen.

Genaue Vorgaben finden sich im staatlichen Regelwerk, die Präventionsfachleute der gesetzlichen Unfallversicherungsträger können Bildungseinrichtungen hierzu bedarfsgerecht beraten und unterstützen.

Weiterführende Informationen:
Quelle: DGUV

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