LAG Hessen: Seniorenheim muss ungeimpftes Pflegepersonal nicht beschäftigen
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LAG Hessen: Impfnachweis ist Voraussetzung für berufliche Tätigkeit in Pflegeheimen
- Impfnachweis ist Tätigkeitsvoraussetzung: Sowohl die Impfung als auch der Genesungnachweis wirken wie berufliche Tätigkeitsvoraussetzungen. Deshalb durfte der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nach einer Interessenabwägung freistellen.
- Interessen der Senioren haben Vorrang: Bei der Abwägung überwiegt das Schutzinteresse der Bewohner des Seniorenheims vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit und ihres Lebens gegenüber dem Tätigkeitsinteresse der Pflegekräfte.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Arbeitsrecht