Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

LG Frankfurt am Main: Auch wenn ein Flug aufgrund von Corona abgesagt wird, muss die Airline den Kunden auf sein Recht zur Flugpreiserstattung hinweisen (Foto: schaltwerk / stock.adobe.com)
Fluggastrechte

LG Frankfurt am Main äußert sich zu den Informationspflichten von Airlines gegenüber Reisenden nach Flugabsage wegen Corona

ESV-Redaktion Recht
16.03.2022
Muss eine Airline, die Flüge aufgrund von Corona absagt, ihre Kunden auch über deren Anspruch auf Erstattung des Flugpreises informieren oder kann sie sich darauf beschränken, ihren Kunden einen Gutschein oder eine kostenfreie Umbuchung anzubieten? Hierzu hat das LG Frankfurt eine klare Entscheidung getroffen.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Condor Flugdienst GmbH. Die beklagte Condor hatte aufgrund von coronabedingten Reisebeschränkungen im Frühjahr 2020 etliche Flüge absagen müssen. Auf ihren Webseiten teilte die Fluglinie ihren jeweiligen Kunden dann mit, dass sie automatisch ein Flugguthaben erhalten würden, flexibel nutzbar bis Juni 2021. Ebenso wäre eine kostenfreie Umbuchung möglich gewesen. Ihre Pflicht, den Kunden auf Wunsch den Ticketpreis zu erstatten, war in der Mitteilung nicht ersichtlich.
 
Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! 
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.


Verbraucherschützer: Fluglinien müssen primär auf Möglichkeit der Rückerstattung des Flugpreises hinweisen

Der klagende vzbv meinte hingegen, dass eine Arline sogar vorrangig dazu verpflichtet ist, den gezahlten Flugpreis innerhalb von sieben Tagen zu erstatten – und zwar unabhängig davon, warum ein Flug annulliert wurde. Nach der Wahrnehmung der Verbraucherschützer würden allerdings zahlreiche Fluggesellschaften seit Beginn von Corona auf ihren Webseiten den Eindruck vermitteln, dass Kunden nur ein Wahlrecht zwischen einem Gutschein und einer Umbuchung hätten.


LG Frankfurt am Main: Verschweigen des Anspruchs auf  Rückerstattung des Flugpreises ist wettbewerbswidrig

Das LG Frankfurt am Main sah in dem Verhalten von Condor eine irreführende Werbung. Daher verurteilten die Frankfurter Richter die Airline dazu, die umstrittene Kundeninformation auf ihren Internetseiten zu ergänzen – und zwar in Form eines Hinweises darüber, dass Fluggäste nach einer Flugannullierung Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises haben, und dass die Ausstellung von Gutscheinen oder eine kostenlose Umbuchung nur alternative Angebote sind. 


Ähnliche Entscheidung des LG Hannover

Auch das LG Hannover hatte schon mit einem  Anerkenntnisurteil vom 14. Oktober 2020 (13 O 186/20) einer ähnlichen Klage der Verbraucherschützer stattgegeben. Wie der vzbv mitteilt, vermittelte der Reiseveranstalter TUI seinerzeit auf seinen Webseiten den Eindruck, dass Reisende nach einer coronabedingten Stornierung nur zwischen einem Gutschein und der Umbuchung wählen können. Zwar enthielten die Seiten auch einen Hinweis auf die etwaige Kostenerstattung. Dieser war allerdings so versteckt, dass er kaum zu finden war, so der vzbv.
 
Quelle: PM des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) vom 11.03.2022 zum Urteil des LG Frankfurt am Main vom 19.01.2022 – 2-06 O 297/20


Expedition Steuern&Recht

Steuer- und RechtsBrief Touristik

Mit dem Steuer- und RechtsBrief Touristik (SRTour), dem aktuellen Informationsdienst für Touristik, Business Travel und Hotellerie, bleiben Sie auf dem neuesten Stand. Branchenexperten versorgen Sie mit regelmäßigen Updates und Praxistipps zu allen Steuer- und Rechtsfragen der Tourismusbranche.

SRTour bietet punktgenaue Fachinformationen, um steuerliche Vorteile erfolgreich zu nutzen, Steuernachzahlungen zu vermeiden und Risiken im Hinblick auf Haftungsfälle zu minimieren: Fundierte tourismusspezifische Antworten für Praktiker in Reisebüros, Reiseveranstalter oder Hotels, aber auch für ihre Berater.

Speziell für die Tourismusbranche

  • 12 x im Jahr: fundiert und gut lesbar mit vielen Tipps, Kurzhinweisen, Checklisten und Praxisbeispielen zu branchenspezifischen Themen, z. B. umsatzsteuerlichen Fragestellungen.
  • Direkter Fachaustausch: Kenner der Materie arbeiten an der Zeitschrift mit und beantworten im Leserforum auch regelmäßig Ihre Fragen.
Verlagsprogramm  Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht 


Auch interessant

30.09.2021
LG Berlin: Fluggesellschaften dürfen Nutzung von Legal-Tech-Angeboten nicht durch AGB erschweren

Rechtsportale für Fluggäste und Legal Tech-Anbieter lassen sich etwaige Entschädigungsansprüche der Verbraucher gegen ihre Airline oft abtreten. Die Portale klagen die Ansprüche dann im eigenen Namen ein und schütten die erstrittenen Geldbeträge anschließend an die Fluggäste aus. Eine ungarische Airline störte sich an der Abtretung und erschwerte diese über ihre AGB. Über deren Wirksamkeit hat nun das LG Berlin entschieden. mehr …


Gerichtsentscheidungen rund um Corona

Corona hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber und die Behörden existenzielle Bürgerrechte eingeschränkt haben. Dies führte zu zahlreichen Gerichtsverfahren. Mittlerweile hat auch das BVerfG erste Sachentscheidungen getroffen. An dieser Stelle fassen wir fortlaufend –  je nach Aktualität – eine Auswahl von wichtigen Gerichtsentscheidungen zusammen, über die wir berichtet haben. mehr …


(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht