
LG Heilbronn weist Klage gegen Corona-Impfärztin ab
Die Klägerin meint, dass die Beklagte mangels ordnungsgemäßer Aufklärung hierfür haften würde und nahm diese über eine Klage auf ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 EUR und den Ersatz ihres Haushaltsführungs- und Erwerbsausfallschadens in Anspruch.
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LG Heilbronn: Patientin ordnungsgemäß aufgeklärt
- Klägerin ordnungsgemäß aufgeklärt: Die Klägerin wurde ordnungsgemäß aufgeklärt. Hierfür reicht es aus, dass sie das Formular unterschreiben hat. Zudem hätte sie auch die Möglichkeit für Rückfragen gehabt. Jedenfalls zeigte sich das Gericht überzeugt davon, dass die Impfärztin nicht schon mit aufgezogener Spritze zum Impfen bereit gestanden und der Klägerin keine Möglichkeit zur Nachfrage gegeben habe.
- Keine Entscheidung über Impfschaden: Die Frage, ob ein Impfschaden vorliegt, ließ das LG offen. Dies wäre erst bei einer mangelhaften Aufklärung relevant geworden, so das Gericht hierzu.
Rechtsmittel angekündigt
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(ESV/bp)
Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht