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LG Heilbronn: Die Impfärztin hatte ihre Patientin ordnungsgemäß über mögliche Impfschäden aufgeklärt (Foto: HNFOTO / stock.adobe.com)
Arzthaftung wegen vorgeblichem Impfschaden

LG Heilbronn weist Klage gegen Corona-Impfärztin ab

ESV-Redaktion Recht
28.02.2023
Auch ein Impfschaden kann Schadenersatzansprüche gegen die impfenden Ärzte auslösen, wenn diese ihre Patienten nicht richtig aufgeklärt haben. Mit den Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Aufklärung hat sich das LG Heilbronn kürzlich auseinandergesetzt.
In dem Streit absolvierte die Klägerin in einem Pflegeheim eine Ausbildung zur Kranken- und Altenpflegerin. Von der Beklagten wurde sie im Januar und Februar 2021 mit einem mRNA-Impfstoff geimpft. Anschließend hielt sie sich wegen des Verdachts auf eine Impfreaktion nach der zweiten Impfung einige Tage stationär in einem Klinikum auf. Sie behauptet, sie habe aufgrund der Impfung einen neurologischen Dauerschaden erlitten.

Die Klägerin meint, dass die Beklagte mangels ordnungsgemäßer Aufklärung hierfür haften würde und nahm diese über eine Klage auf ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 EUR und den Ersatz ihres Haushaltsführungs- und Erwerbsausfallschadens in Anspruch.

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LG Heilbronn: Patientin ordnungsgemäß aufgeklärt

 
Ihre Klage hatte vor dem LG Heilbronn keinen Erfolg: Die wesentlichen Erwägungen des Gerichts:
 
  • Klägerin ordnungsgemäß aufgeklärt: Die Klägerin wurde ordnungsgemäß aufgeklärt. Hierfür reicht es aus, dass sie das Formular unterschreiben hat. Zudem hätte sie auch die Möglichkeit für Rückfragen gehabt. Jedenfalls zeigte sich das Gericht überzeugt davon, dass die Impfärztin nicht schon mit aufgezogener Spritze zum Impfen bereit gestanden und der Klägerin keine Möglichkeit zur Nachfrage gegeben habe.
  • Keine Entscheidung über Impfschaden: Die Frage, ob ein Impfschaden vorliegt, ließ das LG offen. Dies wäre erst bei einer mangelhaften Aufklärung relevant geworden, so das Gericht hierzu.


Rechtsmittel angekündigt

 
Medienberichten zufolge hat der Anwalt der Klägerin gegenüber dem SWR angekündigt, gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einzulegen. Nach seiner Auffassung hätte die Impfärztin von sich aus auf die Klägerin zugehen und ausdrücklich aufklären müssen. Zudem wolle er parallel zu diesem Verfahren Schadenersatzansprüche in Höhe von 340.000 EUR gegen Staat und Hersteller verfolgen.
 
Quelle: PM des LG Heilbronn vom 14.02.2023 zum Urteil vom selben Tag – Wo 1 O 65/22
 
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Die Prozesslawine rollt weiter

Arzthaftpflicht-Rechtsprechung III

Die Zahl der Schadenersatzprozesse, die Patienten gegen ihren Arzt führen, weil er einen Behandlungsfehler begangen oder seine ärztliche Aufklärungspflicht verletzt haben soll, ist gleichbleibend hoch. Für Ärzte wiederum bedeuten die Gefahr eines solchen Prozesses und die drohende Haftung eine wesentliche Belastung, auch bei ihrer Berufsausübung.

Unerschöpfliche Informationsquelle: Die Sammlung Arzthaftpflicht-Rechtsprechung bietet seit Jahrzehnten einen umfassenden und zuverlässigen Überblick über die Rechtsprechung auf diesem Gebiet. Nicht ohne Grund erntet die Sammlung seit Erscheinen des ersten Teils deshalb auch hervorragende Kritiken.

Mittlerweile ein Klassiker auf dem Gebiet des Arzthaftpflichtrechts, enthält das Gesamtwerk alle seit 1949 ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen sowie rechtskräftige, schwer zugängliche Entscheidungen der unteren Instanzen. Die Entscheidungen werden von Richtern aus den Spezialsenaten für Arzthaftpflichtrecht am BGH und an den Oberlandesgerichten mit hoher medizinischer Fachkompetenz ausgewählt und dem überzeugenden Konzept der Sammlung folgend übersichtlich nach Sachgebieten aufbereitet.

Darüber hinaus sind die Entscheidungen den medizinischen Fachgebieten mit entsprechenden Hinweisen zugeordnet. Anmerkungen zu einzelnen Entscheidungen enthalten z. T. Hinweise auf Besprechungen oder auf Zusammenhänge mit anderen Urteilen.

Arzthaftpflicht-Rechtsprechung bietet Antworten auf wichtige Fragen:

  • Welche Pflichten hat ein Arzt?
  • Aufklärung: Wie weit muss der Patient aufgeklärt werden und welche Rechtsfolgen hat eine Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht?
  • Wer haftet für Fehler von Hilfskräften?
  • Wer trägt im Prozess wofür die Darlegungs- und Beweislast?
  • Welche weiteren speziellen prozessrechtlichen Probleme sind zu beachten? 
Arzthaftpflicht-Rechtsprechung besteht aus drei Teilen: Teil III umfasst Entscheidungen ab dem Jahr 2000 bis heute, Teil II von 1993 bis 1999, Teil I von 1949 bis 1992. Diese Sammlung ist weiterhin als ergänzbare Printausgabe im praktischen Ordner erhältlich. 
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(ESV/bp)

Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht