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Bei über 30 Grad ist die Unternehmensleitung dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. (Foto: stux/Pixabay)
BGW-Tipps

So können Unternehmen ihre Beschäftigten bei Hitze in Innenräumen schützen

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BGW
31.07.2024
Der Sommer ist da und mit ihm extreme Temperaturen. Von vielen heiß ersehnt dauert der Sommerurlaub wenige Wochen, der Sommer selbst jedoch mehrere Monate. Was also können Unternehmen jetzt tun, um das Arbeiten für ihre Beschäftigten bei sommerlicher Hitze sicher und gesund zu machen? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat Tipps für Hitzeschutz an Arbeitsplätzen in Innenräumen zusammengestellt.
Nach der Hitzewelle ist vor der Hitzewelle

Vieles, was zum Schutz der Beschäftigten vor hohen Temperaturen getan werden kann, braucht einen längeren Vorlauf. Die Vorbereitung auf sommerliche Hitzewellen beginnt lange bevor die Temperaturen steigen. Denn die beste Wirkung lässt sich mit langfristig geplanten Vorhaben erzielen, zum Beispiel schon beim Bau. Daher hat das Thema ganzjährig Saison. Das heißt auch: Wer für diesen Sommer zu spät dran ist, sollte jetzt für die nächsten Sommer planen und Maßnahmen vorbereiten. Umfangreiche Tipps für Arbeitsplätze in Innenräumen gibt die BGW in ihrem Lernportal unter www.bgw-lernportal.de/hitzeschutz

Gesundheitliche Folgen nicht unterschätzen

Bei großer Hitze drohen unmittelbare physische Folgen wie Dehydrierung und Hitzeerkrankungen. Darüber hinaus können hohe Temperaturen müde machen und die Konzentration stören. Viele Menschen sind außerdem reizbarer und schneller gestresst. So sinkt die Leistungsfähigkeit und die Unfallgefahr steigt. 

Für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen, ist Aufgabe von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Dafür erstellen sie eine Gefährdungsbeurteilung, in der auch Maßnahmen für sommerliche Temperaturen festzulegen sind. Bereits bei Lufttemperaturen ab 26 Grad sollten diese zur Anwendung kommen, bei über 30 Grad ist die Unternehmensleitung dazu verpflichtet. Unternehmen sollten sich deshalb vorbereiten. Ein Frühwarnsystem für Hitzeperioden, zum Beispiel über den Deutschen Wetterdienst, gibt ihnen eine Vorlauffrist. Sind vorab alle Zuständigkeiten und Informationswege geklärt, lassen sich Akutmaßnahmen schnell in Kraft setzen. Zum Beispiel:
  • Ventilatoren aufstellen
  • morgendliches Lüften in die Abläufe integrieren 
  • körperlich anstrengende Tätigkeiten in relativ kühlere Tageszeiten verlagern 
  • Wärme produzierende Geräte nur bei Bedarf beziehungsweise nachts betreiben 
  • Für Kurzpausen und Getränke sorgen
  • Kleidungsvorschriften lockern
Hitzeschutzpläne erstellen

In vielen Bereichen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege ist es kaum möglich, das Arbeitsvolumen bei Hitze zu reduzieren. Bisweilen steigt es sogar. Für den Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gibt es seit Mai 2024 Bundesempfehlungen für betriebliche Hitzeschutzpläne, welche jedoch vor allem die Patienten in den Fokus nehmen. Die BGW begrüßt diese Empfehlungen. Verantwortliche in der Pflege sollten dabei aber immer auch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen, da sie allen zugutekommen: Nur wenn das Pflegepersonal gut geschützt ist, können die zu Pflegenden auch bei sommerlicher Wärme optimal versorgt werden. Mehr zum Hitzeschutz in der Pflege gibt es auf www.bgw-online.de/hitze-pflege.

Über die BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist mehr als 9,3 Millionen Versicherte in über 657.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Quelle: BGW

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