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20.08.2015
Eine neue Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung ist in Kraft getreten. Wie sehen die geänderten Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz aus, die seit dem 1. August gelten? mehr …

16.08.2011
Am 1. Juli 2011 ist der neue Bundesfreiwilligendienst gestartet. Darin können sich alle Menschen engagieren, die ihre Regelschulzeit absolviert haben. mehr …

12.08.2011
===Rechtliche Anforderungen für Zahlungen an Aufsichtsratsmitglieder=== '''Norm:''' § 114 AktG § 114 AktG verbietet, ohne wirksamen Vertrag Zahlungen an ein Aufsichtsratsmitglied zu leisten. Die Beeinflussung eines Aufsichtsratsmitglieds kann auch durch eine Zahlung ohne Rechtsgrund geschehen. Auch eine nachträgliche Genehmigung lässt die Pflichtwidrigkeit nicht entfallen. Ebenso kann eine entstandene Abhängigkeit des Aufsichtsratsmitgliedes bereits während des Schwebezustandes zu Beeinflussungen geführt haben. Als Verhaltensnorm stellt § 114 Abs. 1 AktG einen abstrakten Gefährdungstatbestand dar. Gegen die Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. [url]http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/je5/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=KORE204912011%3Ajuris-r03&documentnumber=1&numberofresults=1&showdoccase=1&doc.part=K¶mfromHL=true#focuspoint|Zur Rechtsprechung[/url] mehr …

12.08.2009
Von '''Mark Mietzner''', 1. Aufl. 2009, 128 S., 59,00 € (Anf. per E-Mail an info@dirk.org). mehr …

04.04.2012
Eine Analyse aus der ressourcenorientierten Sichtweise. Von '''Julia Stehmann''', Diplomica Verlag, 1. Auflage 2011, Hamburg 2011, ISBN 978-3842858190. mehr …

02.08.2013
Gehrlein/Ekkenga/Simon (Hrsg.). 1. Auflage (2012), Heymanns, 128,00 €, 1924 S. mehr …

07.04.2015
Geschäftsführerhaftung; Wettbewerbsverstöße; Garantenstellung

Normen: § 8 Abs.1 UWG; § 43 Abs. 1 GmbHG; § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG

Der Geschäftsführer haftet persönlich für unlautere Wettbewerbshandlungen der vertretenen Gesellschaft, wenn er an den Wettbewerbsverstößen entweder aktiv durch positives Tun beteiligt war oder wenn er die Verstöße aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen. Eine Garantenstellung gegenüber Dritten folgt aber weder aus der Organstellung des Geschäftsführers noch aus der allgemeinen Verantwortlichkeit für den Geschäftsbetrieb. Die Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH nach § 43 Abs. 1 GmbHG oder der Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung sieht zwar vor, insbesondere Wettbewerbsverstöße zu verhindern; jedoch besteht diese Pflicht nur gegenüber der Gesellschaft und nicht im Verhältnis zu Dritten.

Zur Rechtsprechung
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16.10.2018
Trends, Entwicklungen, Perspektiven. Von Jackmuth, H.-W./ Lamboy, C./ Zawilla, P. (Hrsg.). Frankfurt School Verlag, Frankfurt am Main 2018, 1. Auflage, 779 Seiten, mit verschiedenen Abbildungen, Preis Euro (D) 119,00, ISBN 978-3-95647-113-1. mehr …

25.02.2016
Der Ausschluss juristischer Personen von einer Tätigkeit als Insolvenzverwalter gemäß § 56 Absatz 1 der Insolvenzordnung verstößt weder gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. mehr …