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(Berlin, 10. Juli 2019) Das Jahr 2019 ist für den Gesamtkommentar Sozialgesetzbuch mit wesentlichen Veränderungen verbunden. Herr Prof. Dr. Wolfgang Noftz, Präsident des Landesozialgerichts Schleswig a.D., Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der den Kommentar zur Jahreswende 2000/2001 von dessen Begründer, Herrn Ministerialdirektor a.D. Dr. Karl Hauck, übernommen und fortgeführt hat, beendet nach Vollendung seines 80. Lebensjahres seine umfassende Tätigkeit als Gesamtherausgeber, Bandherausgeber und Autor.
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Im Erich Schmidt Verlag, einem der führenden deutschen Fachverlage für die Bereiche Recht, Steuern, Wirtschaft, Arbeitsschutz sowie Philologie, wird bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten des „neuen“ SGB III das Gesetz fundiert kommentiert verfügbar sein.
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Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts im Bundesgesetzblatt wurde Ende 2019 verkündet, zum 1. Januar 2024 wird damit ein neues Sozialgesetzbuch, das SGB XIV, geschaffen. Der neue Kommentar nimmt alles Wichtige zu den im SGB XIV neu kodifizierten und bereits in Kraft getretenen Teilen des Rechts der Sozialen Entschädigung in den Blick. Neben einer Einleitung zur Gesetzesentstehung und einer Synopse zu den Vorläuferregelungen gibt er einen ausführlichen Überblick über Besitzstands- und Übergangsfragen. Detailliert erörtert werden insbesondere die Themen Anspruchsberechtigte, sachliche und örtliche Zuständigkeiten sowie die neuen Schnellen Hilfen (Frühintervention und Traumaambulanz).
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Der Erich Schmidt Verlag – einer der führenden deutschen Fachverlage für Recht, Steuern, Wirtschaft, Arbeitsschutz und Philologie – baut die Zusammenarbeit mit juris aus und bietet ab sofort das ESV Modul Sozialrecht powered by juris an.
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(Berlin, 7. September 2016) Neuer Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) ist Prof. Dr. Rainer Schlegel. Arbeitsministerin Andrea Nahles hat ihm am 31.8.2016 die Ernennungsurkunde überreicht. Er tritt zum 1.10.2016 die Nachfolge von Peter Masuch an, der in den Ruhestand geht. Prof. Dr. Schlegel war zuvor Vizepräsident des BSG.
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(Berlin, 14. September 2022) Mit dem neuen Berliner Kommentar SGB XIV ist jetzt eine erste Teilkommentierung zum neugeregelten Sozialen Entschädigungsrecht im Berliner Erich Schmidt Verlag erschienen.
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Renten wegen Erwerbsminderung können befristet sein. Doch wann zählt die Zeit des Rentenbezuges auch als Anwartschaftszeit für Ansprüche auf Arbeitslosengeld? Mit dieser Frage hat sich vor kurzem das Bundessozialgericht auseinandergesetzt.
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Der Bundespräsident hat den Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Rainer Schlegel zum Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts ernannt. Staatssekretär Jörg Asmussen überreichte ihm am 9. Juli 2014 die Ernennungsurkunde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.10.2016 können Bezieher von Harz-IV-Leistungen verpflichtet sein, ihr selbst genutztes Eigenheim als verwertbares Vermögen zu verkaufen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Haus im Verhältnis zu der dort lebenden Personenzahl zu groß ist.
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Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat am 31.08.2016 dem bisherigen Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Bundessozialgerichts (BSG) überreicht.
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