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Ekardt fordert einen entschiedeneren Weg beim Kohleausstieg – und zwar entschädigungslos (Foto: privat)
Nachgefragt bei: Prof. Dr. Felix Ekardt

„Nötig wären globale anspruchsvolle Reduktionsziele“

ESV-Redaktion
10.08.2015
Was von der anstehenden Klimakonferenz Ende des Jahres in Paris zu erwarten ist und welche Reduktionsziele eigentlich notwendig wären, beantwortet der Umweltrechtler Felix Ekardt.
Die Vorsitzende des Bundestags-Umweltausschusses, Bärbel Höhn, hat gegenüber der Wochenzeitung „Das Parlament“ über den anstehenden Klimagipfel gesagt, „es wird wohl keinen Durchbruch“ für den Klimaschutz geben. Was erhoffen Sie sich von der anstehenden Klimakonferenz in Paris?

Felix Ekardt: Es ist unstreitig, dass die geplanten, lediglich freiwilligen Klimaschutzzusagen der Staaten, die in Paris gesammelt und um einige Verfahrensregeln wie etwa für die Überprüfung versehen werden sollen, unzureichend sind. Sie reichen nicht, um die gravierenden drohenden Folgen des anthropogenen Klimawandels wie eine gefährdete Nahrungs- und Wasserversorgung, Migrationsströme, vermehrte große Naturkatastrophen, Kriege und Bürgerkriege um schwindende Ressourcen und mit alledem auch massive ökonomische Schäden abzuwenden.

Welche Ziele sind auf dem Pariser Klimagipfel Ihrer Meinung nach besonders klärungsbedürftig?

Felix Ekardt: Die Verhandlungsrealität ist von den Notwendigkeiten meilenweit entfernt. Nötig wären globale anspruchsvolle Reduktionsziele, die bis 2050 die globalen Emissionen um rund 80 % verglichen mit 1990 reduzieren – und in Industriestaaten wie Deutschland um bis zu 95 %. Dazu gehören auch finanzielle Hilfen für Entwicklungsländer für den Übergang zu erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz. Stellt man auf die Gesichtspunkte der Leistungsfähigkeit und der historischen Verantwortung für die Emissionen ab, müssten die Industriestaaten dabei weit mehr Geld in die Hand nehmen, als sie bislang planen.

„Die CO2-Reduktionsziele werden nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf maximal zwei Grad zu begrenzen“, so die Aussage von Bärbel Höhn, die ja auch Umweltministerin in NRW war. Haben Sie mehr Vertrauen in das Klimaschutzaktionsprogramm2020 der Bundesregierung?

Felix Ekardt: Die Aussage als solche ist wie gesagt unstreitig, und auch der deutsche Beitrag ist nicht überzeugend. Pro Kopf hat Deutschland immer noch die fünf- oder siebenfachen Emissionen, die nachhaltig wären – die also noch verträglich wären, wenn alle Menschen weltweit und auf Dauer so leben würden wie wir. Und auch die relative Entwicklungsrichtung stimmt nachdenklich. Seit 1990 haben wir – auf hohem Niveau, siehe soeben – keinesfalls die Emissionen um ein Viertel reduziert, wie es immer heißt. Wir haben die Emissionen schlicht ins Ausland verlagert, indem wir immer mehr Produkte und Dienstleistungen emissionsintensiver Art aus dem Ausland beziehen. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung ändern daran eher wenig.

Was halten Sie von der Entscheidung der Bundesregierung, Braunkohlekraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 2,7 Gigawatt schrittweise vom Netz zu nehmen und die Konzerne dafür zu entschädigen?

Felix Ekardt: Der Kohleausstieg sollte weit entschiedener angegangen werden – und zwar entschädigungslos. Und wir sollten aufhören, ständig nur über Strom zu reden. In der Summe ist die Einsatzmenge fossiler Brennstoffe in den Bereichen Wärme, Mobilität und stoffliche Nutzungen weit größer als im Stromsektor, in Deutschland, aber erst recht weltweit. Energiewende bedeutet, dass die fossilen Brennstoffe aus dem Markt müssen, und zwar bis spätestens 2050.

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Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien sollte nach Ansicht der Opposition gleichzeitig bereits mit dem Kohleausstieg begonnen werden. Halten Sie diesen „Parallellauf“ für sinnvoll oder sollte erst abgewartet werden, wieviel Strom wirklich aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann?

Felix Ekardt: Der Parallellauf ist nicht nur sinnvoll, sondern unausweichlich, weil der Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen und ihre Ersetzung durch erneuerbare Energien, mehr Energieeffizienz und vermutlich auch Anteile von Verhaltensänderungen, also Suffizienz, gerade die Energiewende ausmacht. Suffizienz wird aufgrund des engen Zeitrahmens und der vorhandenen Erkenntnisse über technische Innovationsgeschwindigkeiten einer der Bausteine sein müssen. Da man Suffizienz anders als erneuerbare Energien und Energieeffizienz allerdings meist nicht verkaufen kann, stellt ein ernsthafter Klimaschutz folgerichtig die Wachstumsgesellschaft in Frage. Für andere Umweltprobleme, die oft übrigens auch maßgeblich durch den fossilen Brennstoffeinsatz hervorgerufen werden, gilt das noch erst recht. Der rein technische Weg bringt uns weit, aber nicht weit genug.

Was werden die größten juristischen Herausforderungen sein bei der Gestaltung der künftigen Klimapolitik?

Felix Ekardt: Die Gestaltung eines europäischen, zunehmend um andere Staaten erweiterten Emissionshandels, der konsequent in allen Einsatzbereichen die fossilen Brennstoffe aus dem Markt nimmt. Und die Einsicht in der Rechtsprechung, dass das Grundrecht auf Leben, Gesundheit und das ökologische Existenzminimum – und zwar nicht nur der hier und heute Lebenden – eher mehr zählt als die Berufs- und Eigentumsfreiheit.

Was müsste im EEG Ihrer Ansicht nach berücksichtigt werden, welche weiteren Anpassungen wären notwendig?

Felix Ekardt: Mit der EEG-2014-Novelle wurde eine problematische Richtung eingeschlagen. Die jüngsten Erfahrungen zeigen, dass das Ausschreibungsmodell eher kein erfolgversprechender und kostengünstiger Weg ist. Das sollte korrigiert werden (ESV/akb).


Zur Person

Felix Ekardt studierte Jura, Soziologie, Religionswissenschaft und Europarecht im Aufbaustudium in Berlin, Marburg und Leipzig. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der University of Aberdeen (Schottland) und, nach seiner Leipziger Referendarzeit, in einer umweltrechtlichen Anwaltskanzlei. Seine Promotion schrieb Ekardt 2000 an der Universität Halle über die ökonomischen, kulturellen und religionsgeschichtlichen Ursachen der Nicht-Nachhaltigkeit. Dafür wurde er zweifach ausgezeichnet. Der Umweltrechtler habilitierte an der Universität Rostock und nahm anschließend eine Professur für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt deutsches, europäisches und internationales Umweltrecht an der Universität Bremen an. Seit 2009 ist Ekardt an der Uni Rostock (juristische Fakultät) und leitet die Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik.
Ekardt ist einer von fünf “Nachwuchswissenschaftlern des Jahres” des Deutschen Hochschulverbandes und der ZEIT 2007 und Mitherausgeber des beim Erich Schmidt Verlag erscheinenden Berliner Kommentars zum EEG.

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Literaturhinweise zum Energierecht

Eine umfassende Kommentierung zum EEG 2014 beinhaltet der Berliner Kommentar zum EEG, herausgegeben von von Prof. Dr. jur. Walter Frenz, Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg, Prof. Dr. jur. Tilman Cosack, und Prof. Dr. jur. Felix Ekardt. Das Werk erscheint in vierter, völlig neu bearbeiteter und erweiterter Auflage im September 2015 beim Erich Schmidt Verlag. Die relevante Anlagen und Verordnungen zum EEG enthält der gleichzeitig neu erscheinende Berliner Kommentar EEG II.

Umfassend zum Energierecht informiert auch die Zeitschrift ER – EnergieRecht, erhältlich als Print und als eJournal. Speziell zum EEG lesen Sie auch die Sonderausgabe „EEG 2014“.

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