BGH: Überlassung von PDF-Dateien ersetzt nicht den Zugriff auf Facebook-Account
Facebook: Verpflichtung aus Berliner Urteil mit Übersendung der PDF-Dateien erfüllt
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LG Berlin: Übersendung der PDF-Dateien reicht nicht aus
KG in Berlin weist Zwangsgeldantrag zurück
BGH: Verpflichtung zur Gewährung des Zugangs ergibt sich aus dem Tenor des Urteils des LG Berlin
Dies leitet der Senat auch aus den Entscheidungsgründen des Berliner LG-Urteils und seines Urteils vom 12.7.2018 ab. Danach haben beide Entscheidungen den Erfüllungsanspruch der Gläubigerin aus dem Erbrecht hergeleitet. Die weiteren tragenden Überlegungen des Senats:
- Inhalt des Nutzungsvertrages geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf Mutter über: Damals hatte der Senat ausgeführt, dass der Nutzungsvertrag zwischen der Erblasserin und der Schuldnerin mit allen Rechten und Pflichten über eine Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergegangen. Damit seien die Erben in das Vertragsverhältnis eingetreten, woraus folgt, dass die Erben als Vertragspartner und neue Kontoberechtigte einen Primärleistungsanspruch auf Zugang zu dem Benutzerkonto ihrer Tochter und den digitalen Inhalten unter dem Account haben.
- Zugang der Erbin auf dieselbe Art wie die Erblasserin: Aus dieser Erbenstellung und dem auf sie übergegangenen Hauptleistungsanspruch der Erblasserin aus dem Vertragsverhältnis mit Facebook folgt, dass den Erben auf dieselbe Art und Weise Zugang zu dem Benutzerkonto zu gewähren sei, wie ihrer Tochter. Das haben zahlreiche weitere Ausführungen des BGH und des LG in ihren vorgenannten Urteilen betont.
- Erbe muss grundsätzlich alle Funktionen des Kontos nutzen können: Die Überlassung der PDF-Daten ist kein vollständiger Zugang zum Benutzerkonto – denn die PDF-Daten bilden das Benutzerkonto nicht vollständig ab. Vielmehr müssen die Eltern auch sämtliche Funktionalitäten so nutzen können, wie ihre Tochter es konnte. Ausgenommen ist dem Senat zufolge nur die aktive Weiternutzung. Insoweit hätte Facebook gegen die Eltern einen Unterlassungsanspruch, so der Senat abschließend.
BGH im Jahr 2018 | 20.07.2018 |
BGH: Eltern dürfen auf Facebook-Profil ihrer verstorbenen Tochter zugreifen | |
Haben Eltern Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter? Nachdem das LG Berlin diese Frage bejaht hatte, lehnte das Kammergericht (KG) in Berlin den Anspruch der Eltern gegen Facebook ab. Nun musste der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage des digitalen Erbes entschieden. mehr … |
Tenor des Urteils des LG Berlin vom 17.12.2015 – 20 O 172/15 |
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DATENSCHUTZdigitalAutor: Dr. Hans-Jürgen Schaffland, Gabriele Holthaus, Dr. Astrid SchafflandDie Entwicklung des Datenschutzrechts ist dynamisch wie die sie prägenden Technologien. Laufend aktuell ergänzt, hält Sie DATENSCHUTZdigital konsequent auf neuestem Stand. EU-, Bundes- und Landesdatenschutzrecht systematisch integriert finden Sie insbesondere
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Quelle: PM des BGH vom 9.9.2020 zur Entscheidung vom 3.8.2020 – III ZB 30/20
(ESV/bp)
Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht