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Neues BDSG tritt in seinen wesentlichen Regelungen am 25.05.2018 in Kraft (Foto: Andreas John/Sashkin/Fotolia.com)
Reform des Datenschutzrechts

Datenschutzrechtsnovelle im Bundesgesetzblatt verkündet

ESV-Redaktion Recht
10.07.2017
Am 05.07.2017 wurde das „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der europäischen Datenschutzrichtlinie Polizei und Justiz” (DSAnpUG-EU) im Bundesgesetzblatt verkündet. Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Pressemeldung von selben Tag mit.
Das Gesetz tritt als neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seinen wesentlichen Regelungen am 25.05.2018 - Bundesgesetzblatt 2017 Teil 1 Nr. 44 Seite 2097 - in Kraft. Kern der Novelle ist die Neustrukturierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Bundesregierung: „Die Reform ist erforderlich”

Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Reform erforderlich, weil Deutschland sein Datenschutzrecht bis Mai 2018 an das geänderte Datenschutzrecht der EU (VO (EU) 2016/679 und RL (EU) 2016/680) anpassen muss. So würde das novellierte BDSG die DS-GVO, die in Deutschland unmittelbar gilt, ergänzen.

Gestaltungsspielräume ausgenutzt

Mit der Gesetzesänderung wolle die Bundesregierung die Gestaltungsspielräume nutzen, die die europäische Verordnung den Mitgliedstaaten einräumt, heißt es in der Presserklärung weiter.

Änderung weiterer Gesetze

Zudem würden wesentliche Teile der Datenschutz-Richtlinie „Polizei und Justiz” umgesetzt. Weiter sehe das Gesetz Änderungen von vielen Gesetzen vor, die aus der Ablösung des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes resultierten, so die Regierung.
 
PM der Bundesregierung


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(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht