
EuGH: Pauschale Vorratsdatenspeicherung unzulässig
EuGH: Anlasslose Datenspeicherung verstößt gegen grundlegende Bürgerrechte
Aber – Ausnahmen möglich
Ausnahmen kann es dem EuGH zufolge aber unter folgenden Voraussetzungen geben:-
Bedrohung der nationalen Sicherheit: Die nationale Sicherheit eines Landes muss akut gefährdet oder bedroht sein. In solchen Fällen können die nationalen Regierungen eine Vorratsdatenspeicherung anordnen. Dies könnte etwa bei Terroranschlägen der Fall sein.
- Überprüfbarkeit: Diese Anordnungen müssen jedoch durch die nationalen Gerichte oder unabhängige Behörden überprüft werden können.
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Zeitliche Begrenzung: Die Anordnungen der nationalen Regierungen dürfen nur zeitlich begrenzt sein.
Quelle: PM des EuGH Nr. 123/20 vom 6.10.2020 zu den Entscheidungen vom selben Tag – C-623/17, C-511/18, C-512/18, C-520/18
EuGH-Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung | 30.01.2020 | |
Generalanwalt des EuGH: Grundrechte sind unüberwindliche Barriere | ||
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Inwieweit rechtfertigt die Terrorgefahr unbegrenztes Datensammeln? Über diese Frage musss demnächst der EuGH entscheiden. Dabei geht es um Massenüberwachungen durch staatliche Sicherheitsbehörden und Geheimdienste. In seinen Schlussanträgen hält der EU-Generalanwalt dieses Datensammeln grundsätzlich für rechtswidrig. mehr … |
BVerwG: Generelles Verbot der Vorratsdatenspeicherung ungeklärt
BVerwG: EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht prüfen | ||
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Nach den Regelungen der Vorratsdatenspeicherung sollen Anbieter von Telekommunikationsleistungen die Verbindungs- und Standortdaten ihrer Nutzer zur Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr über längere Zeit speichern. Allerdings waren derartige gesetzliche Regelungen in Deutschland schon immer umstritten. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Frage dem EuGH vorgelegt. mehr … |
BNetzagentur: TK-Unternehmen sind nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet
Bundesnetzagentur: Vorläufig keine Vorratsdatenspeicherung für TK-Anbieter | ||
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Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung, die der Gesetzgeber 2015 eingeführt hat, verpflichtet TK-Anbieter und Internetprovider vorerst nicht zur Datenspeicherung auf Vorrat. Dies ergibt sich aus einer Pressemeldung der Bundesnetzagentur von Ende Juni. mehr … |
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Auskunft mit Highspeed TKGDer Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die Dynamik des TK-Rechts beschleunigt. Der „Berliner Kommentar TKG“ behält das Geschehen für Sie im Blick: Neben der aktuellen Kommentierung des TKG finden Sie auch die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte. Neu kommentiert in der 3. Auflage sind u.a. : Netzneutralitäts-VO, Roaming-VO und die Regelungen zu Intra-EU Calls
Auch absehbare Änderungen durch den Europäischen Kodex für die Elektronische Kommunikation sind bereits eingebunden. |
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Quelle: PM des EuGH vom 6.10.2020 zur Entscheidung vom selben Tag zu den Verfahren C-623/17; C-511/18; C-512/18; C-520/18
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht