
Neues vom Gesetzgeber
Bundeskabinett beschließt Bundesteilhabegesetz
Am 28.06.2016 hat die Bundesregierung das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Die Reform soll Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung einräumen und Teilhabe ermöglichen.Die Kernpunkte der Reform |
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
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- Einige Anmerkungen zur Behindertenrechtskonvention - von Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe in SGb 07/2013
- Einige Anmerkungen zur Behindertenrechtskonvention - Replik zu Luthe, von Dr. Bernd Schulte in SGb 12/2013
- Leistungen anlässlich Pflegebedürftigkeit nach der Besonderheit des Einzelfalles im Lichte der Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention - von Prof. Dr. Dirk Heinz in WzS 11/12
Weiterführende Literatur |
Der Handkommentar SGB IX Teil 2 Schwerbehindertenrecht, herausgegeben von Bernd Wiegand, bietet hoch konzentriertes Fachwissen. Mit diesem Werk gewinnen die Sicherheit, alle gesetzlichen Vorgaben bestmöglich zu erfüllen, entscheiden souverän, welche Leistungen Sie gewähren können. Zudem verfügen Sie stets über gut umsetzbare Lösungen für Probleme, die bei der täglichen Arbeit immer wieder auftreten. Die Datenbank Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch – Gesamtkommentar,bietet Ihnen sämtliche Inhalte unseres herausragenden SGB-Kommentarwerks in einer komfortablen und laufend aktualisierten Online-Arbeitsumgebung. Erstklassige Autoren und Inhalte gewährleisten ein Höchstmaß an Qualität. Diese Datenbank enthält den SGB-Kommentar von Hauck/Noftz inkl. EU-Sozialrecht. Buchen Sie genau die SGB-Teile, die Sie benötigen. |
Bundesrat bestätigt Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags zum Investment-Steuer-Reformgesetz
Am 08.07.2016 hat der Deutsche Bundesrat unter TOP 4 den Gesetzesbeschluss zum Investmensteuerreformgesetz bestätigt. Die Novelle soll die Steuererklärung für Anleger vereinfachen und bestimmte steuerliche Gestaltungen bei sogenannten CumCum-Geschäften verhindern.Die Kernpunkte der Reform |
Künftig müssen Anleger für ihre Steuererklärung nur noch vier Angaben machen:
Bei sogannten Cum/Cum-Geschäften wird die Anrechenbarkeit der Kapitalertragssteuern, die auf Dividenden erhoben werden, an einen Mindesthaltezeitraum des Wertpapiers gekoppelt. Dieser Zeitraum soll nun 45 Tage betragen und für Dividendenerträge von mehr als 20.000 Euro jährlich gelten. |
Die Regelungen zur Vereinfachung der Steuererklärung sollen am 01.01.2018 in Kraft treten. Die Änderung zur Verhinderung von Cum/Cum-Geschäften gelten danach schon seit dem 01.01.2016.
Erläuterung des Bundesrates zu TOP 4
Auch interessant: Gesetzgeber plant Änderung der Investmentbesteuerung
Weiterführende Informationen |
Die Datenbank Investment, herausgegeben von Beckmann/Scholz/Vollmer, bietet das Fachwissen für das gesamte Investmentwesen und Kommentierungen zu den Rechtsvorschriften einschließlich der steuerrechtlichen Regelungen, Erläuterungen und Materialien der Kapitalverwaltungsgesellschaften und der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften. Im Einzelnen werden das KAGB, das InvStG, das UBGG oder die DerivateV erläutert. Vertieft behandelt werden aber auch die Schnittstellen zum KWG, WpHG und GwG. |
Fachleute sehen EEG-Reform 2016 kritisch
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages hat am 04.07.2016 Experten zur EEG-Reform 2016 angehört. Doch die Fachleute sehen ganz überwiegend noch viele Möglichkeiten der Verbesserung.Im Zentrum der Kritik standen die vorgesehenen Ausschreibungen. Neben dem generellen Streit, ob der hierdurch ausgelöste Wettbewerb unter den Erneuerbaren Energien sinnvoll ist, wurden zahlreiche Einzelaspekte diskutiert. So sind zum Beispiel Einschränkungen für Photovoltaikanlagen vorgesehen. Streit gibt es auch über die Ausschreibungsmengen für Windenergie oder darüber, dass die Ausschreibungen nicht regionalisiert sind. Schließlich werden sogar Zweifel darüber laut, ob die Ziele der Engerigiewende überhaupt mit Ausschreibungen erreicht werden könnnen.
Die Anhörung machte aber deutlich, dass noch zahlreichte weitere Themenbereiche umstritten sind.
Die weiteren Streitpunkte und Forderungen |
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Bundestag und Bundesrat beschließen EEG-Reformpaket als "EEG 2017"
Das aktuelle EEG-Reform-Paket, das bisher regelmäßig als „Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016” bezeichnet wurde, haben der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat am 08.07.2016 beschlossen. Mit diesen Beschlüssen wurde die amtliche Abkürzung des Gesetzes in „EEG 2017” geändert.Siehe auch: BR-Drucksache 355/16
Auch interessant:
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- Mehr Wettbewerb für Erneuerbare Energien - ER-Fachgespräch mit Prof. Dr. Christoph M. Schmidt
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Weiterführende Literatur |
Im Berliner Kommentar EEG, herausgegeben von Frenz/Müggenborg/Cosack/Ekardt, erläutern Ihnen versierte Experten anschaulich und praxistauglich die weitverzweigten Regeln. Gleiches gilt für das Buch EEG II Anlagen und Verordnungen, herausgegeben von Prof. Dr. Frenz. Im Kommentarpaket empfehlen sich beide Werke als verlässliche Begleiter durch das Regelungsregime des EEG und führen Sie sachkundig durch die komplexe Materie der zahlreichen Anlagen und Verordnungen zum EEG. |
Bundeskabinett beschließt Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
Das Bundeskabinett hat am 28.06.2016 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Die neuen Regelungen sollen zum größten Teil zum 01.01.2017 in Kraft treten.Das PSG III will zunächst die Kooperation und Koordination von Beratung und Pflege in den Kommunen verbessern. Zum anderen sollen die Regelungen an die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im PSG II und an das Bundesversorgungsgesetz angepasst werden.
Die wichtigsten Regelungsbereiche im Überblick |
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Der Deutsche Bundesrat muss diesem Gesetz allerdings noch zustimmen. Der erste Durchgang in diesem Gremium ist für den 23. September 2016 geplant. Der Deutsche Bundestag soll sich voraussichtlich am 22./23. September 2016 in seiner ersten Lesung mit der Reform befassen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit - Zum Regierungsentwurf
Weiterführende Litertur |
Die Zeitschrift Kranken- und Pflegeversicherung, herausgegeben vom Erich Schmidt Verlag, bietet Ihnen die ideale Kombination an Rechtsinformationen aus dem SGB V und SGB XI. Diese einzigartige Verbindung an Informationen aus dem ältesten und dem jüngsten Zweig der Sozialversicherung trägt den Herausforderungen Rechnung, die sich für das Gesundheitswesen in Zeiten des demografischen Wandels ergeben. Die Zeitschrift ist auch als eJournal erhältlich. Mit der Marken-Datenbank Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch – Gesamtkommentar stehen Ihnen sämtliche Inhalte unseres herausragenden SGB-Kommentarwerks in einer komfortablen und laufend aktualisierten Online-Arbeitsumgebung zur Verfügung. Erstklassige Autoren und Inhalte gewährleisten ein Höchstmaß an Qualität. Diese Datenbank enthält den SGB-Kommentar von Hauck/Noftz inkl. EU-Sozialrecht. Buchen Sie genau die SGB-Teile, die Sie benötigen. |
Regierung beschließt FMSA-Neuordnungsgesetz
Am 20.07.2016 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz – FMSANeuOG) beschlossen. Kern der Neuregelung ist die Umstrukturierung der Financial Services and Markets Authority (FMSA).Die Umstrukturierungen der FMSA |
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Neuregelungen außerhalb der FMSA |
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Das Gesetzgebungsverfahren soll noch im Jahr 2016 abgeschlossen werden.
Regierungsentwurf des FMSA-Neuordnungsgesetzes (FMSANeuOG)
Quelle: Pressemeldung Nr. 17 des Bundesministeriums für Finanzen
Auch interessant: Gesetzgeber will Finanzmarktstabilisierung in Deutschland neu ordnen auf KWG.digital
Weiterführende Literatur |
Mit der Datenbank Kreditwesengesetz (KWG) profitieren Sie vom gesamten Fachwissen des Reischauer/Kleinhans, dem renommierten Großkommentar zum Bankenaufsichtsrecht. Damit verfügen Sie über Inhalte, die auch Detailproblemen auf den Grund gehen. Zu allen wichtigen Fragen finden Sie in der Datenbank praxisnahe Antworten, die Ihnen die tägliche Arbeit mit der hochkomplexen Regelungsmaterie des Bankenaufsichtsrechts nachhaltig erleichtern. |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht