
OLG Dresden: Gewerberaummiete für geschlossenes Geschäft im Corona-Lockdown ist anzupassen
Beklagte: Miete auf Null reduziert
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OLG Dresden: Gleichmäßige Lastenverteilung durch Vertragsanpassung
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Reduzierung der Kaltmiete: Die Miete ist für die Zeit der Schließung um die Hälfte zu reduzieren.
- Keine Vertragspartei für Schließung verantwortlich: Diese Reduzierung ist gerechtfertigt, weil keine der Parteien eine Ursache für die Störung der Geschäftsgrundlage gesetzt oder sie vorhergesehen konnte, so der Senat weiter.
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Gleichmäßige Lastenverteilung angemessen: Im Ergebnis sahen die Dresdener Richter es für angemessen, dass die aus der Pandemie resultierende Belastung gleichmäßig auf beide Parteien verteilen ist.
Der 5. Zivilsenat des OLG Dresden hat allerdings die Revision gegen sein Urteil zum BGH zugelassen.
Quelle: PM des OLG Dresden vom 25.02.2021 zum Urteil vom 24.02.2021 – 5 U 1782/20
Anders OLG Karlsruhe
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Dr. Rainer Burbulla Aktuelles GewerberaummietrechtDas Gewerberaummietrecht ist stark von der Rechtsprechung geprägt und hat sich aus diesem Grunde zu einer Spezialmaterie entwickelt. Für Praktiker ist es daher eine Herausforderung, sich schnell in die komplexe Materie des Gewerberaummietrechts einzuarbeiten.Entsprechend ihrer praktischen Bedeutung behandelt dieses Werk die aktuellen Rechtsprechungsentwicklungen und gibt Hinweise zur Vertragsgestaltung. Die weiteren Schwerpunkte der Darstellung:
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(ESV/bp)
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