
OLG Karlsruhe: Coronabedingte Schließung eines Ladens kein Sachmangel
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OLG Karlsruhe: Umstände, die zur Reduzierung der Miete führen, nicht hinreichend dargelegt
- Störung der Geschäftsgrundlage denkbar: Zwar könne sich aus dem Aspekt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage die Unzumutbarkeit der vollständigen Mietzahlung ergeben, so der Senat weiter. Voraussetzung hierfür wäre aber, dass die Mietzahlungen zur Existenzvernichtung des Mieters führen oder dass sein wirtschaftliches Fortkommen zumindest schwerwiegend beeinträchtigt ist. Darüber hinaus muss auch die Interessenlage des Vermieters eine Vertragsanpassung erlauben.
- Interessenabwägung im Einzelfall: Hierüber ist dem Senat zufolge anhand des Einzelfalls zu entscheiden. Dabei sind dem Rückgang der Umsätze, ein etwaiger Ausgleich durch Onlinehandel, erhaltene öffentliche Leistungen, ersparte Aufwendungen, etwa durch Kurzarbeit und fortbestehende Vermögenswerte, beispielsweise durch weiterhin verkaufbare Ware entgegenzusetzen.
- Besondere Umstände nicht ausreichend vorgetragen: In dem Streitfall hatte die Mieterin solche Umstände, die zur Unzumutbarkeit der Mietzahlung führen könnten, nicht hinreichend vorgetragen.
Anders OLG Dresden
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Dr. Rainer Burbulla Aktuelles GewerberaummietrechtDas Gewerberaummietrecht ist stark von der Rechtsprechung geprägt und hat sich aus diesem Grunde zu einer Spezialmaterie entwickelt. Für Praktiker ist es daher eine Herausforderung, sich schnell in die komplexe Materie des Gewerberaummietrechts einzuarbeiten.Entsprechend ihrer praktischen Bedeutung behandelt dieses Werk die aktuellen Rechtsprechungsentwicklungen und gibt Hinweise zur Vertragsgestaltung. Die weiteren Schwerpunkte der Darstellung:
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(ESV/bp)
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