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18.02.2014
Wenn eine Aktiengesellschaft Ansprüche wegen Vorstandshaftung geltend macht, kann sich das betroffene Vorstandsmitglied nicht auf die formlose Zustimmung des Alleinaktionärs zu seinem pflichtwidrigen Verhalten berufen.

Norm: § 93 AktG

Einem die Vorstandshaftung ausschließenden Hauptversammlungsbeschluss i.S.d. § 93 Abs. 4 Satz 1 AktG steht es nicht gleich, wenn der Alleinaktionär der die Haftung auslösenden Handlung des Vorstands lediglich konkludent oder formlos zugestimmt hat. Eine solche formlose Zustimmung kann ferner nicht dazu führen, dass die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs als rechtsmissbräuchlich einzustufen ist. Zum einen soll durch § 93 Abs. 4 Satz 1 AktG nur der nach § 83 Abs. 2 AktG bestehenden Pflicht des Vorstands Rechnung getragen werden, gesetzmäßige Beschlüsse der Hauptversammlung umsetzen zu müssen. Zum anderen kommt nur einer Beschlussfassung in der Hauptversammlung die erforderliche Transparenz zu.

Zur Rechtsprechung
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17.03.2015
Sie können anhand diser Checkliste überprüfen, ob Ihre kraftbetätigten Fenster und Oberlichter den Anforderungen der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.6 entsprechen. Beachten Sie dabei Ihre spezifische Einsatzsituation sowie mögliche weitere Anforderungen des Regelwerks.
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04.12.2009
In europäisches Recht übernommen wurden: Änderungen an IFRS 4 „Versicherungsverträge“ und IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“, an IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, an IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der IFRS“ sowie mehrere Interpretationen durch das IFRIC. mehr …

29.11.2010
Leitfaden zur schnellen Aufklärung in der Praxis, von '''Dr. Edgar Joussen''', Erich Schmidt Verlag, Berlin 2010, 1. Auflage, 282 S., broschiert, ISBN: 978-3-503-12601-9, Euro (D) 34,95. Für Vorstände, Geschäftsführer, Ombudsleute, Personalverantwortliche, Verantwortliche der Rechts-, Compliance- und Revisionsabteilungen in Unternehmen und Behörden. mehr …

23.05.2012
Die Anwendungshinweise der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zum Geldwäschegesetz sind überarbeitet worden. Darüber hinaus wurde die Anordnung der WPK zu den internen Sicherungsmaßnahmen (§ 9 Abs. 5 Satz 2 GwG) an das geltende Recht angepasst sowie auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 Satz 1 GwG eine Anordnung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten erlassen. mehr …

27.03.2013
Das im November 2012 in Berlin gegründete Deutsche Institut für Compliance-Officer e.V. (DICO) hat im 1. Quartal 2013 seine operative Arbeit aufgenommen. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten namhafte Unternehmen und deren Compliance-Vertreter wie Allianz SE, Deutsche Telekom AG, KPMG AG, MAN SE, Mayer Brown LLP, Metro AG, RWE AG und Siemens AG. mehr …

14.01.2020
(Berlin, 14. Januar 2020) 30 Minuten gebündeltes Online-Wissen: Das versprechen auch im 1. Halbjahr 2020 wieder unsere kostenlosen ESV-Webinare für (Fach-)Buchhändler. Erfahren Sie kompakt und konzentriert, was unsere Kunden heute bewegt – und wie Sie mit maßgeschneiderten Medienangeboten, interessanten Lizenzierungsmodellen und innovativen Technologien überzeugen. mehr …

19.05.2020
Das BMAS hat am 16. April 2020 den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ veröffentlicht. Zur rechtlichen Einordnung lesen Sie den folgenden Beitrag. mehr …

29.09.2020
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 soll das geltende EEG aus dem Jahr 2017 ersetzen und am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Reform soll dazu beitragen, die Klimaschutzziele zu erreichen und die Akzeptanz der Energiewende zu erhöhen. Zudem soll es die Systemintegration der erneuerbaren Energien verbessern und das EEG an das EU-Recht anpassen.
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03.11.2020
Mit Aufgaben, Lösungen und Klausurtraining. Von Prof. Dr. Ulrich Döring und StB Prof. Dr. Rainer Buchholz. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2018, 15., neu bearbeitete Auflage, 478 Seiten, Preis Euro (D) 17,95 ISBN 978-3-503-17743-1. mehr …