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Wer Arbeitgeber ist, sei stets auch als Selbstständiger anzusehen – diese Vermutung des Gesetzgebers wurde nun in das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs integriert. Was ändert sich dadurch?
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Seit 2004 ist im § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX geregelt, dass Betriebe ihren Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten müssen. Dies richtet sich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die innerhalb des letzten Jahres mehr als sechs Wochen erkrankt waren. Ziel ist es, dass ein gemeinsamer Prozess gestartet wird, in dem die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den möglicherweise veränderten Bewältigungsmöglichkeiten des Beschäftigten abgeglichen und angepasst werden.
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(Berlin, 10. Juli 2019) Das Jahr 2019 ist für den Gesamtkommentar Sozialgesetzbuch mit wesentlichen Veränderungen verbunden. Herr Prof. Dr. Wolfgang Noftz, Präsident des Landesozialgerichts Schleswig a.D., Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der den Kommentar zur Jahreswende 2000/2001 von dessen Begründer, Herrn Ministerialdirektor a.D. Dr. Karl Hauck, übernommen und fortgeführt hat, beendet nach Vollendung seines 80. Lebensjahres seine umfassende Tätigkeit als Gesamtherausgeber, Bandherausgeber und Autor.
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Eine nachhaltig organisierte Kommunikation und Zusammenarbeit im Betrieb ist die Grundvoraussetzung, um Arbeitsschutzmaßnahmen angemessen, systematisch und effektiv durchzuführen.
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Das Landessozialgericht Chemnitz hat am 31.08.2011 die letzte noch anhängige Klage gegen die Pflichtversicherung der Unternehmen bei den Berufsgenossenschaften abgewiesen.
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Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.10.2016 können Bezieher von Harz-IV-Leistungen verpflichtet sein, ihr selbst genutztes Eigenheim als verwertbares Vermögen zu verkaufen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Haus im Verhältnis zu der dort lebenden Personenzahl zu groß ist.
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Am 22. September 2016 beschäftigte sich der Deutsche Bundestag in der ersten Lesung mit dem Bundesteilhabegesetz. Prof. Dr. Stefan Edenfeld, Universität Münster, nimmt dies zum Anlass, in der Fachzeitschrift „Die Personalvertretung” vor allem die Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts kritisch zu beleuchten.
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Der Bundespräsident hat den Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Rainer Schlegel zum Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts ernannt. Staatssekretär Jörg Asmussen überreichte ihm am 9. Juli 2014 die Ernennungsurkunde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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(Berlin, 7. September 2016) Neuer Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) ist Prof. Dr. Rainer Schlegel. Arbeitsministerin Andrea Nahles hat ihm am 31.8.2016 die Ernennungsurkunde überreicht. Er tritt zum 1.10.2016 die Nachfolge von Peter Masuch an, der in den Ruhestand geht. Prof. Dr. Schlegel war zuvor Vizepräsident des BSG.
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Verluste aus einer selbstständigen Tätigkeit können den Bemessungszeitraum für Elterngeld verschieben, sagt das BSG. Mit der Finanzierung einer Ausbildung zum Webdesigner befasste sich das LSG Rheinland-Pfalz. Weitere interessante Entscheidungen gab es zu Organentnahmen, zum Pflegebetrug und zu Geschwindigkeitsüberschreitungen.
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