KG in Berlin: Herabsetzung der Miete für Gewerberäume bei staatlich angeordneter Geschäftsschließung aufgrund von Corona zulässig
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KG in Berlin: Beide Vertragspartner müssen Nachteile aus Störung der Geschäftsgrundlage solidarisch gemeinsam tragen
- Parteien haben Nutzungsuntersagung aufgrund Pandemie nicht vorhergesehen: Zur Geschäftsgrundlage des Mietvertrages gehörte auch die Vorstellung der Parteien, dass es nicht zu einer Pandemie mit weitreichenden staatlichen Eingriffen in das soziale und wirtschaftliche Leben mit den Folgen einer Nutzungsuntersagung kommen werde. Daher liegt eine schwerwiegende Änderung der Umstände während der Vertragslaufzeit vor, so dass das tatsächliche Element der Störung der Geschäftsgrundlage erfüllt ist.
- Nutzung der Mieträume nicht möglich: Die Klägerin konnte die gemieteten Räume in den Monaten April und Mai 2020 auch nicht in der vertraglich vorgesehenen Weise für ihr Gewerbe nutzen.
- Voraussichtlich andere Mietkonditionen bei Kenntnis der Nutzungsbeschränkungen: Voraussichtlich hätten die Parteien für die Zeit der Zwangsschließung andere Konditionen vereinbart, wenn sie die Nutzungsbeschränkungen vorhergesehen hätten.
- Reduzierung der Miete: Die Nachteile aus der Störung der Geschäftsgrundlage müssen beide Vertragspartner solidarisch gemeinsam tragen. Daher – so der Senat weiter – wäre die Miete bei vollständiger Betriebsuntersagung in den betreffenden Mietzeiträumen auf die Hälfte zu reduzieren.
- Feststellung der Existenzbedrohung des Mieters nicht notwendig: Eine konkrete Existenzbedrohung für den Mieter anhand seiner betriebswirtschaftlichen Daten muss dem KG zufolge im Streitfall nicht positiv festgestellt werden. Vielmehr wäre eine solche zu vermuten, weil die Schließung einen Monat oder länger dauerte.
Quelle: PM des KG in Berlin vom 16.04.2021zum Urteil vom 01.04.2021 – 8 U 1099/20
Dr. Rainer Burbulla Aktuelles GewerberaummietrechtDas Gewerberaummietrecht ist stark von der Rechtsprechung geprägt und hat sich aus diesem Grunde zu einer Spezialmaterie entwickelt. Für Praktiker ist es daher eine Herausforderung, sich schnell in die komplexe Materie des Gewerberaummietrechts einzuarbeiten. Entsprechend ihrer praktischen Bedeutung behandelt dieses Werk die aktuellen Rechtsprechungsentwicklungen und gibt Hinweise zur Vertragsgestaltung. Die weiteren Schwerpunkte der Darstellung:
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