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Bei jedem fünften Beschäftigten in Deutschland wurde schon einmal eine Depression diagnostiziert. Ein besserer Wissensstand zur Erkrankung in Unternehmen könnte viel Leid bei betroffenen Arbeitnehmern und immense Kosten für Arbeitgeber vermeiden. Das legen die Ergebnisse des 5. Deutschland-Barometers Depression der Stiftung Deutsche Depressionshilfe nahe.
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Welche Auswirkungen die Covid-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit von Beschäftigten im Gesundheitswesen hat, zeigt die erste deutschlandweite Studie der Augsburger Universitätsmedizin. Trotz hoher psychischer Belastung – gerade beim Pflegepersonal – gibt es Zufriedenheit mit den Eindämmungsmaßnahmen, die von Krankenhäusern und dem Staat ergriffen wurden.
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Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen brauchen auch eine Methode, die in der Lage ist, das Ungeplante und Chaotische in Arbeitssituationen zu untersuchen. Eine solche Methode ist die teilnehmende Beobachtung. Sie kann als arbeitsanalytische Methode verstanden werden, die den in schriftlichen Befragungen gewonnenen groben Tatbeständen feinanalytisch nachgeht.
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Der Einzug des Internets der Dinge in die betriebliche Realität bringt Belastungen und Möglichkeiten mit sich, die untersucht und beurteilt werden müssen. Das Projekt Prävention 4.0 widmet sich diesem Thema mit dem Ziel, veränderte Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb zu ermitteln.
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Pflegekräfte schleppen mehr als Bauarbeiter, dennoch hat sich Ergonomie bisher in Gesundheitseinrichtungen noch nicht ausreichend etabliert. In der Pflegearbeit kommen eine Vielzahl unterschiedlicher statischer und dynamischer, teilweise hoher physischer Beanspruchungen zusammen.
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Das Corona-Virus hat Deutschland fest im Griff. Grundsätzlich kann eine COVID-19-Erkrankung daher als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall anerkannt werden. Aufgrund ihrer langjährigen Praxis als Direktoren einer Berufsgenossenschaft haben Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens und Prof. Dr. jur. Stephan Brandenburg die Voraussetzungen hierfür im Interview mit der ESV-Redaktion erörtert.
In Zeiten der Corona-Krise ist der Trend für die Beschäftigten klar: Diejenigen, die es einrichten können, arbeiten im Homeoffice. Was aber machen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jener Branchen, die nicht von zu Hause arbeiten können? Pflegekräfte und die Belegschaften von Supermärkten zum Beispiel. Auch Elektriker und Klempner werden im Notfall bei den Menschen zu Hause gebraucht. Sie alle müssen in diesen Tagen besonders darauf achten, bei ihrer Arbeit geschützt zu sein. Ein kleiner Überblick, wie unterschiedliche Branchen damit umgehen.
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Welche Auswirkungen die Covid-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit von Beschäftigten im Gesundheitswesen hat, zeigt die erste deutschlandweite Studie der Augsburger Universitätsmedizin. Trotz hoher psychischer Belastung – gerade beim Pflegepersonal – gibt es Zufriedenheit mit den Eindämmungsmaßnahmen, die von Krankenhäusern und dem Staat ergriffen wurden.
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Vor 20 Jahren ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft getreten. Im zweiten Teil des Beitrags werden wesentliche Kerninhalte des ArbSchG zusammengefasst und Anforderungen an die Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes formuliert.
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