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Digitale Menschmodelle sind rechnergestützte Werkzeuge, um die Gestaltung ergonomischer Produkte sowie menschengerechter Arbeitssysteme zu unterstützen. Sie können einen wesentlichen Beitrag zur frühzeitigen Erkennung und Korrektur von Fehlplanungen, insbesondere bei komplexen Produkten und Prozessen leisten.
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Mit dem Jahreswechsel nehmen sich viele Menschen positive Veränderungen in ihrem Alltag vor. Das neue Jahr ist auch ein guter Anlass, um das eigene Arbeitsleben zu reflektieren: Wie kann man sein Berufs- und Privatleben noch besser miteinander vereinbaren?
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Viele Beschäftigte erleben heute, dass sie bei ihrer Arbeit immer mehr in der selben Zeit leisten müssen. Ein neuer baua: Fokus beleuchtet die Anforderungen an den Arbeitsschutz in der modernen Arbeitswelt anhand der Belastungsfaktoren hohe Arbeitsintensität und ortsflexiblem Arbeiten.
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Ob Smartphone oder Tablet-PC – viele technische Entwicklungen erinnern an real gewordene Zukunftsvisionen aus Literatur und Film. Datenbrillen blenden Informationen direkt im Sichtfeld des Betrachters ein. So können sie Beschäftigte bei verschiedenen Tätigkeiten unterstützen. Einfach aufsetzen und loslegen – so leicht wie im Film ist es nun doch wieder nicht. Denn beim Einsatz von Datenbrillen müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden.
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Arbeit ist heute mehr denn je ein komplexes Geflecht unzähliger Anforderungen, Ideen und Kräfte. Moderner Arbeitsschutz muss sich mit dieser Vielfalt auseinandersetzen. Ob und wie das gelingt, ist auch eine Frage kluger Rechtsvorschriften, die auf die Anforderungen der alten wie auch auf die Herausforderungen der neuen Arbeitswelt eine Antwort geben müssen. Das Arbeitsschutzgesetz ist dafür eine gute Grundlage.
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Am 19.04.2012 wurde im Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg (BUKH) der offizielle Kick-Off des Forschungsprojekts „Rettungskette Offshore Wind“ gegeben. Das auf drei Jahre angelegte Projekt zur Erarbeitung eines Rettungskettenkonzepts für Unfallverletzte in Offshore-Windenergieanlagen wird durch die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) gefördert.
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Arbeitgeber*innen sind durch das Arbeitsschutzgesetz von 1996 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Betrieb auf Gefährdungen für die Beschäftigten hin zu beurteilen und so Umfang und Anforderungen an erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu bestimmen. Die Ergebnisse der repräsentativen Betriebsbefragung 2015 der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) belegen demgegenüber, dass nur rund die Hälfte der Betriebe angibt, derartige Beurteilungen durchzuführen.
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Dr. Stefan Eßer schildert im Interview mit der ESV-Redaktion, warum das Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement gerade in Pandemiezeiten wichtig ist und wie Betriebe damit umgehen können.
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Die erwerbsfähige Bevölkerungsgruppe altert – unaufhaltsam. Ihre Leistung müssen die jungen Arbeitnehmer auffangen. Unternehmen sollten sie daher bei Restrukturierungsmaßnahmen nicht aus dem Blickfeld verlieren, fordert die Sozialwissenschaftlerin Corinna Sinkowicz.
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