Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Aktuelles

Ergebnisse
Sortierung

10.11.2010
Ab 2011 sollte für Unternehmen nach § 52 Absatz 15 a EStG die Pflicht bestehen, für die nach dem 31. Dezember 2010 beginnenden Wirtschaftsjahre die elektronische Bilanz sowie die elektronische Gewinn- und Verlustrechnung (vgl. § 5 b Absatz 1 EStG) zusammen mit den Steuererklärungen an die Finanzämter zu übermitteln. Das soll nun verschoben werden. mehr …

04.10.2010
Handbuch der Korruptionsprävention. Für Interne Revisoren, Wirtschaftsprüfer, Politiker, Beamte, Journalisten und alle Steuerzahler. Von '''Mag. Dr. Ilan Fellmann''', 1. Auflage. NWV Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Wien – Graz 2010. 399 S., broschiert, Euro (D) 38,80 ISBN: 978-3-8305-1739-9 mehr …

18.02.2014
Überwachungstätigkeit, Qualifikation, Besetzung, Vergütung, Haftung. Von Christian Orth / Rudolf X. Ruter / Bernd Schichold. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2013, 396 Seiten, 79,95 Euro, ISBN-978-3-791-03251-1. mehr …

26.08.2014
Einen Bericht zu dem Projekt "Elektronische Archivierung von Unternehmensdokumenten stärken" hat das BMF am 22. August 2014 veröffentlicht (s. dazu hier). mehr …

04.12.2009
Die HSH Nordbank hat ihre Führung verstärkt. Der Aufsichtsrat bestellt Constantin von Oesterreich (56) mit Wirkung zum 1. November 2009 für drei Jahre zum Risikovorstand der Bank. Dr. Martin van Gemmeren (39) wurde für drei Jahre zum Vorstand und Leiter der „Restructuring Unit“ bestellt. mehr …

20.11.2017
Persönliche Haftung des Geschäftsführers, wenn er nicht selbst schädigend gehandelt hat, die Handlung aber auf ein „Geschäftsmodell“ zurückzuführen ist, für das der Geschäftsführer verantwortlich ist.

Normen: § 823 Abs. 2 BGB, §§ 32 Abs. 1 S. 1, 54 KWG, § 14 StGB

Zur Aufgabe eines Geschäftsführers gehört die umfassende Prüfung aller Geschäfte, insbesondere deren Rechtmäßigkeitsprüfung. Hierzu müssen alle zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt und alle Risiken mit einkalkuliert werden. Der Geschäftsführer darf keine Geschäfte ohne hinreichende Prüfung geschehen lassen. Ansonsten trifft ihn der Vorwurf des fahrlässigen Handelns. Er muss diejenige Sorgfalt walten lassen, die von einer Person in seiner Stellung erwartet werden kann. Ein die Zurechnung nach § 14 StGB haftungsbegründendes Handeln in Verbindung mit einer Strafvorschrift als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (hier: § 32 Abs. 1 S. 1 KWG) kann bereits in der Billigung eines getätigten und den sonstigen Geschäften der Gesellschaft entsprechenden Geschäfts liegen. Der Geschäftsführer kann somit auch dann persönlich für einen Verstoß haften, wenn er diesen zwar nicht selbst infolge einer ihm übertragenen Aufgabe hervorgerufen hat, sondern dieser lediglich auf ein von ihm gebilligtes Geschäftsmodell zurückzuführen ist.

Zur Entscheidung im Volltext
mehr …

15.05.2018
Von Olaf Buchheit, Frank Günther, Juliane Hauser, Caroline Klausch. Finanz Colloquium Heidelberg, Heidelberg 2017 123 Seiten in Farbe, 1. Aufl., Preis Euro (D) 59,00, ISBN 978-3-95725-067-4. mehr …

04.08.2020
Das digitale Interne Kontrollsystem (IKS) von morgen soll freie Ressourcen schaffen, ohne dabei zum Risikofaktor zu werden. Wie das funktionieren kann, beleuchtet Roxana Meschke, Partnerin im Bereich Risk and Controls bei KPMG, im Interview mit der ESV-Redaktion. Lesen Sie in Teil 1, welche Risikofaktoren zu beachten sind, worin der Mehrwert liegt und wie insbesondere kleine Unternehmen vorgehen sollten. mehr …

27.10.2020
Die Veröffentlichung von Verstößen als repressive Sanktion. Von Philipp Koch. Nomos Verlag, Schriften zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht Band 77, 1. Aufl. 2019, 326 Seiten, 85,00 Euro, ISBN 978-3-8487-5414-4. mehr …

20.01.2022
(Berlin, 19. Januar 2022) Die Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht Dr. Miriam Meßling ist zum 17. Januar 2022 zur Vizepräsidentin des Bundes­sozial­gerichts ernannt worden. Damit folgt sie Prof. Dr. Thomas Voelzke nach, der zum 1. Dezember 2021 in den Ruhestand getreten ist. Der Erich Schmidt Verlag wünscht seiner Autorin für ihre neuen Aufgaben viel Erfolg und alles Gute. mehr …